[Update] Typisch CDU und Axel E. Fischer: Selbstgestellte Forderungen ignorieren

Thomas Stadler berichtet gerade in seinem Blog Internet-Law über den Running-Gag produzierenden Internet-Flachmann der CDU, Alfred E. Neumann ääähhhh Axel E. Fischer.

Der Streiter für ein „Vermummungsverbot im Internet“ nimmt es selbst nicht so genau mit dem von ihm geforderten „offenen Visier“:

Das Blog “ja-zu-fischer.de” verfügt, entgegen der Vorschrift des § 55 RStV, über kein Impressum. Erst die Recherche bei DENIC ergibt als Inhaber der Domain: Axel Fischer, Platz der Republik 1, Berlin.

Das „About“ der Webseite enthält ein schlichtes:

Dies ist ein Blog, der sich mit aktuellen politischen Themen beschäftigt. Viel Spaß beim diskutieren. Fischer

und auch die Artikel, welche wohl von Axel E. Fischer erstellt werden(?) lesen sich interessant

Der Vorsitzende der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“, Axel E. Fischer (CDU) fordert Werte für das Internet.

Vielleicht nutzt Fischer diesen ganz persönlichen Schreibstil um zu dem von ihm fabrizierten Schwachsinn genügen Abstand zu behalten.

[Update]

Anstelle, dass Herr Fischer seine eigene Seite mit einem Impressum versieht, hat er derzeit lieber eine Umleitung geschaltet. Schlau von mir, dass ich noch einen Screenshot der alten Seite machte, den ich euch nun hier natürlich – aus Dokumentations- und Beweisgründen – zeigen möchte:

So sieht es aus, wenn ein CDUler eigenverantwortlich tätig wird: Keine Ahnung aber gross rumtönen. Vor allem: Wenn man erwischt wird, schnell versuchen den Dreck zu löschen. Aber Herr Fischer forderte ja schon das „Radiergummi im Internet“. ICH zeige ihm, dass dies nichts bringt, wenn Dritte dokumentieren.

Laut Landgericht Karsruhe muss auch Google in den Internetfilter!

Ja, die Karlsruher Richter sind immer wieder für einen Lacher gut:

„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind

Das heisst, wer einen Link auf Google setzt, oder auf eine Webseite, die einen Link zu Google beeinhaltet, macht sich garantiert strafbar. Denn mittels Google lassen sich nahezu alle rechtwidrigen Inhalte auffinden.

Quelle Internet-Law via Fefe