Laut Landgericht Karsruhe muss auch Google in den Internetfilter!

Ja, die Karlsruher Richter sind immer wieder für einen Lacher gut:

„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind

Das heisst, wer einen Link auf Google setzt, oder auf eine Webseite, die einen Link zu Google beeinhaltet, macht sich garantiert strafbar. Denn mittels Google lassen sich nahezu alle rechtwidrigen Inhalte auffinden.

Quelle Internet-Law via Fefe