Das Hamburger Landgericht hat mal wieder eines seiner legendären Urteile gefällt. Der Spiegel schreibt:
Die Gema klagt erfolgreich gegen den Webdienst Rapidshare, der für Privatleute Daten im Web speichert. Das Landgericht Hamburg urteilt: Rapidshare muss verhindern, dass bestimmte Musiktitel hochgeladen werden.
Das Gute ist, dass dieses Hamburger Landgericht nicht ausführen muss, wie dieses zu geschehen hat. Denn reicht es den Dateinamen zu prüfen? Dann wird eine Datei eben 12345.mp3 genannt und gut. Ist das Prince, Madonna oder das erste „Papa“ meiner Tochter? Oder ist es die Dateilänge, an der die Erkennung festgemacht wird? Schneide 3 Byte ab – füge Rauschen hinzu voila. Oder sind es Bit-Muster? Nananana, so wird das aber auch nichts.
Das Ende von Rapidshare? Oder das Ende des Verständnisses?