Ein Pressemitteilung der Polizei Hamburg könnte dazu führen, dass man in diskrete Panik ausbricht:
Hamburg (ots) – Zeit: 30.04.2011, 19:00 Uhr bis 01.05.2011, 05:00 Uhr sowie Zeit: 01.05.2011, 19:00 Uhr bis 02.05.2011, 05:00 Uhr
In den zurückliegenden Jahren ist es jeweils in der Walpurgisnacht und nach den Demonstrationen am 1. Mai zu Ausschreitungen im Schanzenviertel und den umliegenden Straßenzügen gekommen.
Im Zuge dieser Ausschreitungen wurden Straftaten wie Beleidigung, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Vergehen nach dem Waffengesetz, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und schwerer Landfriedensbruch begangen.
Vor diesem Hintergrund hat die Polizei Hamburg für den oben genannten Zeitraum ein Gefahrengebiet eingerichtet.
Das Gefahrengebiet hat folgende örtliche Begrenzungen:
Nördliche Begrenzung:
Fruchtallee, Schäferkampsallee, Schröderstiftstraße einschließlich U-Bahnhof ChristuskircheÖstliche Begrenzung:
Karolinenstraße, GlacischausseeSüdliche Begrenzung:
Millerntorplatz, Simon-von-Utrecht-Straße einschließlich U-Bahnhof St. PauliWestliche Begrenzung:
Holstenstraße, Stresemannstraße, Alsenstraße, DoormannswegDas Gefahrengebiet gilt einschließlich der aufgeführten Straßenzüge.
In dem Gefahrengebiet können Polizeibeamte lageabhängig Personen und mitgeführte Sachen durchsuchen, Platzverweise erteilen, Aufenthaltsverbote aussprechen und Personen in Gewahrsam nehmen.
Damit sich der geneigte Bürger ein Bild machen kann, ist auch eine Grafik der Pressemitteilung angehängt:
Ich weiss jetzt nicht aus dem Kopf wie viele Tausend Hamburger Bürger in diesem „Notstandgebiet“ wohnen. Den Nichthamburgern möchte ich aber mitteilen, dass in Hamburg die U-Bahnstationen nicht im (atypischen) 100-Meter Abstand angelegt sind. Insofern ist die Distanz zwischen 4 U-Bahnstationen ansatzweise ein Indiz, wie massiv die „Sicherheitszone“ angelegt ist, die – in unserem mit absoluter Mehrheit! – regierten SPD-Stadtstaat von der Politik getragen wird. Bemerkenswert ist, dass die grossen Durchfahrtstrassen, die das Gebiet eingrenzen, explizit zu der Schutzzone gehören. D.h. auch nur vorbei fahrende Fahrzeuge dürfen kontrolliert und die Insassen bedrängt werden.
Ich habt ein Problem mit dem CDU-Mappus? Der SPD-Scholz ist keinen Deut besser!