Zeigt jemand den Bundesinnenminister an?

Wenn Alvar Freude in seinem Blog berichtet, dass das Innenministerium das BKA auffordert geltende Gesetze NICHT einzuhalten, dann frage ich mich welche Macht in diesem Staate mich dann noch zur Gesetzestreue erziehen soll?

Mir liegt der finale Entwurf des Erlasses (PDF; 2,4 MB) vor, mit dem das BKA angewiesen wird, das Zugangserschwerungsgesetz nicht umzusetzen. (Alvar)

Die Aufgabe des Bundesinnenministeriums:

Die wichtigste Aufgabe des Bundesinnenministers ist die Gewährleistung der Sicherheit unseres Landes. Der Schutz des Einzelnen vor Gewalt, sei es krimineller oder terroristischer Art, ist eine Voraussetzung für die freie Entfaltung seiner Möglichkeiten. (Quelle)

Wird die Sicherheit nicht durch Einhaltung von Gesetzen aufrecht erhalten? Darf ich jetzt auch die Steuergesetze nicht einhalten? Oder anders gefragt: Nach welchen Voraussetzungen wird definiert, wann sich wer über welche Gesetze hinweg setzen darf?

Die Regierung und deren Erfüllungsgehilfen machen sich ein ums andere Mal lächerlich.

Waffen ersetzen kein Hirn und Computerspiele töten nicht

Beim SWR findet man einen recht interessanten Artikel über (registrierte) Waffenbesitzer und deren sorgfältigen Umgang mit ihren Tötungswerkzeugen:

Wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte, wurden bislang 1.150 Waffenbesitzer kontrolliert und davon 584 Fälle beanstandet.

..

So konnten einige Besitzer überhaupt keinen Waffenschrank vorweisen, in anderen Fällen seien Waffen oder Munition außerhalb des Waffenschranks aufbewahrt worden.

Tja, aber da die Waffenlobby so stark ist und die Spieler von Computerspielen ja eh alles picklige Milchbubies sind, wird nicht den Vätern die Waffenbesitzkarte entzogen, sondern den Kindern die Computerspiele verboten.

Aber vielleicht sollten wir froh sein über diesen laschen Umgang. Schließlich könnten diese „herumliegenden“ Waffen bei einer eventuell anstehenden Revolution recht hilfreich sein 🙂

Haben die Sperrprovider nun einen Anspruch auf Kostenerstattung?

Nachdem die Internetsperren nun erstmal nicht umgesetzt werden, stellt sich mir die Frage ob das BKA, das Innenministerium oder gar das Familienministerium für die den Providern entstandenen Kosten schadensersatzpflichtig sind. Denn die Provider haben sicherlich einen deutlich mehrstelligen Betrag investieren müssen. Oder lacht Frau von der Leyen weiterhin und ihr sind die Folgen ihres Handelns weiterhin so egal, wie man es bislang von ihr kennt? Oder müssen die Kunden der Provider nun die Dummheiten des dynamischen Duos Schäuble/von der Leyen mit ihren Gebühren bezahlen?

Alvar Freude hat den Brief des BKA-Präsidenten anscheinend in die Hände bekommen (PDF bei ihm im Blog):

Sehr geehrte Herren,

in Bezug auf die vorgesehene Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten im Internet auf vertraglicher Grundlage hat das Bundesministerium des Innern im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA entschieden, auf vertraglicher Grundlage nicht in den Wirkbetrieb zu gehen.

Das Zugangserschwerungsgesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Im Hinblick auf dessen Umsetzung bleibt der Ausgang der Koalitionsverhandlungen abzuwarten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und sehen einer Fortsetzung der bisherigen guten Kooperation entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Ziercke