Wie ich bereits schrieb, kann das Gesetz zur Eindämmung der Kinderpornografie im Internet (Internetsperre) hervorragend benutzt werden um ahnungslose Internetbenutzer zu kriminalisieren. Das meine Ahnung (die mich irgendwie an Fletchers Visionen erinnern) nicht an den Haaren herbei gezogen sind, bestätigt jetzt Ulrich Staudigl (Sprecher im Bundesjustizministerium) bei Heise:
Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein „aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht“. Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn „den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen“.
Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: „Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.“
An dieser Stelle wurde ich an Machtergreifungen und manipiulierte Wahlen erinnert. Ja, liebe mitlesenden Schüler: Es ist wichtig in der Schule aufzupassen, denn aus der Geschichte zu lernen heisst für die Zukunft gerüstet zu sein. Was könnte ein boshafter Mensch mit solch einem Werkzeug realisieren?
Man könnte zum Beispiel vor der Wahl der Betriebsrates eine gefälschte Mail versenden, in welcher die Gewerkschaft den Aktivisten dieser Wahl einen Link zukommen lässt:“Hier bekommt ihr letzte Informationen über die morgige Wahlveranstaltung“. Und Ruckzuck schnappt die falle zu: Mittels anonymer Anzeige wurde auf einen Kinderpornoring im Hause (nennen wir es mal..) Leidel hingewiesen, welchen es zu überwachen gilt. Ergebnis: Die Aktivisten werden – während der anstehenden Wahl – für 24 Stunden OHNE richterliche Verfügung vorläufig festgenommen. Eine betriebsratswahl findet nicht statt.
Was es für einen Politiker bedeuten kann ( so 2-3 Tage vor der Wahl), wenn er in den Verdacht gerät ein Kinderporno-Konsument zu sein, kann man aus dem Fall Tauss lernen. Die Springerpresse lässt ihre journalistischen Kettenhunde los und der Wahlerfolg ist gerettet.
Die Büchse der Pandora: Von der Leyen will sie öffnen, diese Frau bei der man mal überprüfen sollte, ob ihre 7 Kinder genügend Mutterliebe bekommen, oder ob sie die Aufgabe der Mutter an etwaige Angestellten delegiert, weil sie „wichtigeres“ zu tun hat, als mit ihren Kindern Ausflüge zu machen, ihnen Essen zuzubereiten und sich um deren Hausaufgaben zu kümmern.