Asgaard, Elbe Protego, Athen und Somalia

Die Not vieler und die Geldgier weniger treiben schon seltsame Blüten. Während ich gerade dabei bin über die berufliche Vergangenheit eines Herrn Dirk Gaßmann zu recherchieren, der sich bis vorgestern bei Xing noch als CEO (Geschäftsführer) der Firma ASGAARD German Security Group eingeschrieben hatte, berichtet die Tagesschau heute über Ex-Soldaten, die mittels Fördergelder zu Personenschützern etc. ausgebildet werden.

Nun fragt man sich – ja und? Was hat Asgaard damit zu tun? Da kommen wir wieder zu dem Herrn Gaßmann, der (laut mir vorliegenden Informationen) in voriger Tätigkeit als Geschäftsführer einer Firma Elbe Protego GmbH tätig war. Und über diese Firma findet man dann ein paar Informationen im Netz:

Kann mich noch erinnern das vor 5 oder 6 Jahren ein Bericht über Elbe Protego im Fernsehen kam. Sie würden nur ehemalige Soldaten und Polizisten nehmen und blablabla. Riesen Internetauftritt usw.! Möchte nicht wissen wieviele gutgläubig nach dem Bund ihre Kohle bzw. die Fördergelder der Bundeswehr dorthin geschleppt haben. Und jetzt google mal nach der Firma … die gibts nämlich heute nicht mehr. (Quelle – Inhalt von 2007)

Über den Athen-Einsatz, der in Verbindung mit der Firma ASGAARD German Security Group  genannt wird, findet man auch nur über Umwege Informationen. Mir liegt ein – unveröffentlichter – Zeitungsartikel über eine Einsatz der Elbe Protego GmbH  anlässlich der Olympiade in Athen aus dem Jahr 2004 vor, der wie folgt eingeleitet wurde:

Personenschützer sollen die Sicherheit gewährleisten. Aber wie sieht es mit ihrer eigenen Sicherheit aus? Müssen die Bodyguards, bevor sie tätig werden , erst einmal überprüfen, wie sicher ihre Auftraggeber sind? Ein schlichtweg haarsträubender Fall, der sich im Schatten des Athener Olympiastadiums ab­spielte und nicht weniger als 40 Personenschützer vorwiegend aus Deutschland betraf, legt derlei Vorsicht nahe. Was die pri­vaten Sicherheitskräfte im Schatten der Akropolis erlebten, birgt genug Stoff für einen Krimi – einen schlechten allerdings.

In diesem Artikel geht es um eine Veranstaltung, über die der Focus berichtete. Mein Informant berichtet über das Ende dieser Veranstaltung wie folgt:

Nachdem das Kind nun in den Brunnen gefallen war, mussten diverse Mietfahrzeuge wieder nach Deutschland gebracht werden. In einem dieser Fahrzeuge befand ich mich. Wir verließen an einem Montagabend Athen. Mit uns kamen mehrere Servicekräfte, die für die Sympark AG arbeiten hätten sollen. Der größere Teil der {Firmenname – siehe unten stehenden Kommentar – gelöscht} Mitarbeiter (Subunternehmer) wurde in Athen zurückgelassen. Es gab zwar eine Zusage auf einen Rückflug, aber Gaßmann war vorher verschwunden. {Name von mir am 09.06.2012 auf Wunsch der vormals hier genannten Person gelöscht. Mittels Klageweg hätte man ihn wohl drinnen lassen können – schliesslich habe ich Aussagen Dritter (belegbar) weiter gegeben – aber ich habe keine Lust auf lange und kostspielige Verfahren } sollte die Rückreise dieser Mitarbeiter koordinieren. Zuvor setzte sich dieser aber auch mit seiner geliehenen S-Klasse ab.

Insofern kann ich nur jedem, der mit dem Gedanken spielt für eine deutsche Firma im Ausland als Sicherheitsdienstleister oder gar Söldner tätig zu werden: Drum prüfe wer sich ewig bindet.

Nachtrag 20.07.2017: Kann mir bitte jemand mitteilen, wieso dieser Artikel seit gestern ein derartiges Interesse findet? Die Zugriffszahlen sind quasi explodiert. Ich wundere mich schlicht. Eine kurze Info in den Kommentaren wäre sehr nett – danke vorab.

Von der Leyen macht ernst – SIE kriminalisiert uns alle und pervertiert die Demokratie

Wie ich bereits schrieb, kann das Gesetz zur Eindämmung der Kinderpornografie im Internet (Internetsperre) hervorragend benutzt werden um ahnungslose Internetbenutzer zu kriminalisieren. Das meine Ahnung (die mich irgendwie an Fletchers Visionen erinnern) nicht an den Haaren herbei gezogen sind, bestätigt jetzt Ulrich Staudigl (Sprecher im Bundesjustizministerium) bei Heise:

Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein „aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht“. Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn „den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen“.

Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: „Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.“

An dieser Stelle wurde ich an Machtergreifungen und manipiulierte Wahlen erinnert. Ja, liebe mitlesenden Schüler: Es ist wichtig in der Schule aufzupassen, denn aus der Geschichte zu lernen heisst für die Zukunft gerüstet zu sein. Was könnte ein boshafter Mensch mit solch einem Werkzeug realisieren?

Man könnte zum Beispiel vor der Wahl der Betriebsrates eine gefälschte Mail versenden, in welcher die Gewerkschaft den Aktivisten dieser Wahl einen Link zukommen lässt:“Hier bekommt ihr letzte Informationen über die morgige Wahlveranstaltung“. Und Ruckzuck schnappt die falle zu: Mittels anonymer Anzeige wurde auf einen Kinderpornoring im Hause (nennen wir es mal..) Leidel hingewiesen, welchen es zu überwachen gilt. Ergebnis: Die Aktivisten werden – während der anstehenden Wahl – für 24 Stunden OHNE richterliche Verfügung vorläufig festgenommen. Eine betriebsratswahl findet nicht statt.

Was es für einen Politiker bedeuten kann ( so 2-3 Tage vor der Wahl), wenn er in den Verdacht gerät ein Kinderporno-Konsument zu sein, kann man aus dem Fall Tauss lernen. Die Springerpresse lässt ihre journalistischen Kettenhunde los und der Wahlerfolg ist gerettet.

Die Büchse der Pandora: Von der Leyen will sie öffnen, diese Frau bei der man mal überprüfen sollte, ob ihre 7 Kinder genügend Mutterliebe bekommen, oder ob sie die Aufgabe der Mutter an etwaige Angestellten delegiert, weil sie „wichtigeres“ zu tun hat, als mit ihren Kindern Ausflüge zu machen, ihnen Essen zuzubereiten und sich um deren Hausaufgaben zu kümmern.