Art.3 Grundgesetz und Schüler

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht im Artikel 3 festgeschrieben und auf alle Zeit (Grundrecht!):

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nach einer Studie des Mainzer Institut für Soziologie (via SPON) ist aber eben diese Gleichheit für Schulkinder nicht gewährleistet, denn:

Bei gleich guter Schulnote (2,0) erhielten nur drei von vier Kindern aus der niedrigsten Einkommens- und Bildungsgruppe eine Empfehlung für die höchste Schulausbildung. Dagegen sollten von den Kindern mit wohlhabenden und gebildeten Eltern 97 Prozent aufs Gymnasium – so gut wie alle also.

Und wer klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kultusminister? NIEMAND, denn Kinder und Menschen mit niedrigem Einkommen haben einfach keine Lobby in unserem schönen Lande.

Aufmerksam wurde ich auf diese verdammte Scheisse diesen Sachverhalt durch Udo Vetter in seinem Lawblog, der auch ein Befreiphone haben will, basierend auf einer Aktion der Macnotes

Doppelmoral

Ich finde die Kommentare in diversen Onlinemedien zu dem Thema rottenneighbor.com doch sehr interessant/bemerkenswert: Ein hoher Prozentsatz der Kommentatoren – gerade in den Medien mit einer „politisch ausgewogenen“ Leserschaft – erklärt (sinngemäss):“Gut, dass endlich etwas gegen die Denunzianten getan wird“

Dieser Personenkreis vernachlässigt anscheinend total, dass in diesem Themenkomplex zwei Themen kollidieren: Zensur/Meinungsfreiheit und Denunziantentum/Ehre des Einzelnen.  Das heisst wir werten ein Grundrecht gegen ein anderes auf. Darf man dies eigentlich, oder sollte man – mit rechtsstaatlichen Mitteln – einen Weg finden beide Rechte zu erhalten. 

Würden die „Abschaltungsbefürworter“ auch so energisch die Abschaltung einer Webseite einfordern, auf der rechts/links-politische Bewohner, Angehörige einer Konfession oder gar Gewalttäter oder Vorbestrafte veröffentlicht werden? Es gibt in den USA sogar Staaten, die Onlinedatenbanken bereitstellen, in denen ALLE Straftäter namentlich veröffentlicht werden.

Der geneigte Leser merkt, dass die Grenzen zwischen „gut“ und „böse“ verschwimmen. DAS sollte man nie vergessen und sehr sensibel die beiden Themenkreise „Abschaltung“ und „Denunzieren“   voneinander trennen, sonst ufert die Diskussion gnadenlos aus und man kommt keinen Schritt voran.