Politiker fordern Sonderrechte für das Internet

Es gibt Forderungen von Politikern, da fragt man sich doch glatt, ob diese Personen eigentlich 1+1 zusammen zählen und sich die Schuhe selbst binden können. Der Bundestagsabgeordnete Gerd Höfer hat zum Beispiel einen Megabrüller rausgelassen, mit dem er eigentlich – aufgrund von mangelndem Sachverstand  – berufsunfähig geschrieben werden könnte:

Wenn diese Verfügbarkeit da ist, dann darf es nicht passieren, dass die Abgeordneten aktiv oder passivmit E-Mails überschüttet werden. Ich gebe ein Beispiel aus der Bundesrepublik Deutschland: Dort gibt es einen sogenannten Abgeordnetenwatch, wo Leute anonym die Abgeordneten befragen und unter ihre Frage schreiben: „Auf die Antwort kommt es an, ob Sie für uns wählbar sind oder nicht.“ Ich erfahre dabei nicht, wer der Absender ist.

Quelle (PDF). Dieser Gerd Höfer lässt sich bestimmt auch bei Podiumsdiskussionen  einen Personalausweis zeigen, bevor er fragen beantwortet. In Ausnahmefällen akzeptiert Höfer auch einen Reisepass – allerdings nur, wenn eine Meldebestätigung mitgeführt wird.

Das Blog von Abgeordnetenwatch weiss zu berichten:

Den Zuhörern seines Vortrags über die „digitale Demokratie“ im Januar 2009 verschwieg Höfer übrigens, mit wie vielen Bürgerfragen via abgeordnetenwatch.de er in den vorangegangenen zwei Jahren überschüttet wurde. Es waren 16 – in Worten: sechszehn.

Beantwortet hat Höfer zwei.

Wahrscheinlich waren die beiden Fragesteller Herrn Höfer persönlich bekannt … Und nun  erwartet Herr Höfer, dass oben zitierte Aussage nur Menschen aus seinem Freundes und Bekanntenkreis zur Verfügung gestellt wird. Wie hiess das bei Werner nochmal? „Ich blamier mich ja“

Herr Höfer ist Major der Reserve. Wir nannten die Berufssoldaten (es gab Ausnahmen!) immer Zivilversager. Da ist der Weg zum Politiker sicher nicht weit und vor allem logisch gewesen.

Studien hinterfragen

Laut einer Studie von TNS Infratest sollen 16% aller Deutschen das Internet von ihrem Mobiltelefon (vulgo Handy) aus nutzen. Die Studie spricht von 10,4 Millionen Personen ab 14 Jahren. Soll ich diese Zahl glauben, das Ergebniss dieser Studie unüberlegt übernehmen und als „Wahrheit“ anerkennen?

Aussagen wie:

Neun Prozent der Deutschen ab 14 Jahren haben mit dem Handy bereits eine Website im Internet besucht.

lassen auf die Fragestellung der Studie – die sich selbst als repressentativ bezeichnet – schliessen: Durch geschickte Fragestellung erhält der Fragesteller jederzeit das Wunschergebniss. Nutzer die „bereits ein Webseite besucht haben“ sind aber im Zweifelsfall auch User, die es einmal versucht haben und danach das Interesse massiv verloren haben. Dennoch tauchen sie – siehe oben – in dieser Studie auf.

Da TNS Infratest

„Auftraggeber aus Automobil und Verkehr, Pharmamarkt, IT/(Tele-) Kommunikation und Neue Medien

(Hervorhebung von mir) bedient, liegt der Verdacht nahe, dass hier ein Markt aufbereitet werden soll, nach der Methode: „Alle machen es, warum nicht auch Du?“

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