Auch Fraport-Chef lobbysiert mit Körperscannern

In der FAZ lese ich gerade diese wunderbare Argument des Fraport-Chef Stefan Schulte FÜR Nacktscanner:

Probleme mit Persönlichkeitsrechten bei den Körperscannern sieht der Chef des größten deutschen Flughafens nicht. „Ist es nicht ein viel größerer Eingriff, wenn man am ganzen Körper abgetastet werden muss?“

Ich weiss nicht WIE oft ich in meinem Leben schon geflogen (bestimmt über 100 mal) und somit „amtlich“ kontrolliert wurde. Aber abgetastet wurde ich dabei erst einmal und zwar an den Fußknöcheln. Mit DIESEN EINEN Eingriff konnte ich gut leben.  Insofern ist der direkte Vergleich zwischen Ganzkörper-Abtasten und Nacktscanner ja wohl massiv an den Haaren herbei gezogen.

Bis zu diesem FAZ-Artikel hatte ich die Hoffnung, dass der Chef einer Flughafenbetriebsgesellschaft so ansatzweise weiss, wie in seinem Betrieb die Prozeduren sind. Also hat der Fraport-Chef Stefan Schulte entweder keine Ahnung von dem Betrieb auf seinem Airport, oder seine Aussage ist bewusst irreführend/manipulierend. Und WENN er bewusst in die Irre führt, darf und muss die Frage erlaubt sein, aus welchem Bedürfnis heraus dieses geschieht.

Hahaha, man hat ein Opferlamm gefunden

Eine „Sicherheitsbeschäftigte“ ist als Opferanode für die prekären Sicherheitszustände am Flughafen München II gefunden worden:

Die schwere Sicherheitspanne am Münchner Flughafen ist nach Einschätzung des Regierungspräsidenten von Oberbayern, Christoph Hillenbrand, auf das Fehlverhalten einer Sicherheitsbeschäftigten zurückzuführen. Die Frau habe sich nicht an die Dienstanweisung zum Durchführen der Kontrolle gehalten, sagte Hillenbrand am Donnerstag in München. (Welt)

Die ist bestimmt auch für die Verzögerung in Sachen Alarmierung der Bundesbehörde vor Ort verantwortlich und auch das nicht erfolgte SOFORTIGE Startverbot für jegliche Flugzeuge hat diese arme Frau verbockt.  Man muss sich einmal so eine Sicherheitsabfertigung am Flughafen vorstellen – im Zugangsbereich sicherlich Gedrängel, aber für jede Station mindestens 3 Personen zuständig (Einer am Sichtgerät, 1 Mann und eine Frau für etwaige Abtastungen). Da kann sowas schon mal passieren:

Der nach wie vor unbekannte Passagier habe sich vor seinem Verschwinden völlig unverdächtig verhalten. Der etwa 50-Jährige habe noch auf Englisch mit anderen Reisenden geplaudert. Er habe dann seinen Laptop genommen und sei „in aller Gemütsruhe“ gegangen. Es habe sich keineswegs um eine Flucht gehandelt, sagte Hillenbrand.

Und diese eine Frau hat all das zu verantworten? mindestens zwei andere Personen hätten eingreifen können! Wieso gibt es – wenn schon alles videoüberwacht ist – keine Identifikation der Mannes? Wieso konnte der betreffende Laptopbesitzer mittels FLUGZEUG den Flughafen verlassen? Wo ist der Name desjenige, der dafür verantwortlich ist, das Privatunternehmen diese sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ausführen? Siehe auch meine Betrachtungen zu privaten Unternehmen. Es ist eine BODENLOSE Frechheit, dass sich die wahren Verantwortlichen so ungeschickt versuchen aus der Pflicht zu nehmen.

Warum Privatunternehmen unsere Flughäfen sichern

Bis vor einigen Jahren – die älteren unter euch werden sich vielleicht trotz Alzheimer daran erinnern – oblag die Sicherheit an den Flughäfen dem Bundesgrenzschutz, dem Zoll und der Polizei. Heutzutage spazieren ab und an einzelne BGS-Mitarbeiter über das Flughafengelände, ein Büro hat der BGS ebenfalls vor Ort, aber die Kontrollen werden nahezu ausnahmslos von privaten Sicherheitsfirmen durchgeführt. Und dafür gibt es „gute“ Gründe:

BGS-Mitarbeiter und Zöllner sind Bundesbeamte, sie sind als solche zu bezahlen und zu versorgen. Privatfirmen, insbesondere diejenigen die nur Zeitarbeitsverträge anbieten, haben keine Probleme mit Kündigungsschutz oder ähnlichem. Ein Beamter kann nicht für eine „kleine Unaufmerksamkeit“ gleich gefeuert werden. Der wird versetzt, bekommt eine Herabstufung, vielleicht eine Beförderungssperrre, aber er bleibt Beamter. Das „zivil“ beschäftigte Sicherheitspersonal wird abgemahnt und rausgeschmissen. Auch hat der Staat selbst nur eine sehr indirekte Haftung für Fehlleistungen der privat Angestellten.

Geordnete und vor allem direkt in die Sicherheitsfunktionen integrierte behördliche Mitarbeiter haben aber einen entscheidenden Vorteil: Sie haben deutlich weiter gehende Rechte und vor allem sind sie – typischerweise – wesentlich besser ausgebildet. Bundesbeamte könnten in die Lage versetzt werden direkt von der Sicherheitszone aus, dem Tower die Anweisung eines Startverbotes zu geben. Dieses Recht an eine Privatperson zu vergeben ist UNDENKBAR!

Aber wir haben uns für billige (NICHT preiswerte!) Sicherheit entschieden – da wird ein ein Nacktfluggebot keine weitergehende Sicherheit bringen.

Wenn ihr Glück habt, werde ich hier bald (JA, DU bist angesprochen) einen Insider-Gastbeitrag zu diesem Thema veröffentlichen können.