Hat die #GEZ eine Technologie zum virtuellen Hausfriedensbruch?

Heute entnahm ich dem Briefkasten einen Brief, welcher mich irritierte. Stammte dieser doch von der GEZ und war nicht an mich, sondern an meine mit mir in „eheähnlichem Verhältnis“ lebende Prinzessin. Meine Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten, vielleicht fühlt sich der Eine oder die Andere inspiriert es mir – bei ähnlichen Fällen – gleich zu tun.

Name Vorname
Anschrift

GEZ. Kunde.:0815/4711

Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln

== Per Telekopie ==

Betr.: Ihr Schreiben vom 24.05.2011 an Frau Vorname Nachname, Adresse wie oben.

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

irritiert muss ich feststellen, dass Sie meiner Lebensgefährtin den Straftatbestand der Leistungserschleichung/Betrug unterstellen.

Sie schreiben in ihrem o.a. Schreiben – ich zitiere –

„wir haben bei der Überprüfung Ihres Gebührenkontos festgestellt, dass Sie Rundfunkgeräte
zum Empfang bereit halten, ohne die gesetzlich fälligen Gebühren zu entrichten“.

Ich stelle zu ihrer obigen Behauptung fest:

1) Es fand nie eine Überprüfung unseres Haushaltes statt. Sollten Sie – oder ihre Lohn-Schergen – allerdings Scanner haben, die von der Straße aus – durch das Mauerwerk hindurch – etwaige Rundfunkgeräte identifizieren, so möchte ich von Ihnen wissen wann und mittels welcher Technik dies geschah. Ich bitte Sie den Hersteller und das Modell der eingesetzten Technik zu nennen, damit ich prüfen kann wie weit Sie in meine Privatsphäre (§13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich) eingedrungen sind, um etwaige rechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruch einzuleiten.
2) Wahrscheinlich unterstellen Sie – unter Auslassung der Unschuldsvermutung – dass ein zweiter Name am Klingelschild auf ein Verhältnis der Untervermietung hinweist. Ich möchte hierzu anmerken, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr wahrscheinlich mehr Verheiratete mit unterschiedlichen Namen („neues“ Namensrecht) oder unverheiratete Lebensgemeinschaften legitim zwei Namen am Briefkasten führen, als dass etwaige Schwarzseher zu enttarnen sind.

Ich möchte Sie bitten – da wir die von Ihnen angesprochenen gesetzlichen Gebühren (Nummer siehe Briefkopf)  abführen – uns ab sofort in Ruhe zu lassen, andernfalls werde ich prüfen lassen müssen, in welcher Form Ihr Vorgehen justiziabel sein kann, um dann weitere Schritte gegen Ihr Vorgehen zu unternehmen.

Mit Grüßen

Name
Unterschrift

 

Von Schlecker lernen wie man Menschen und Behörden abzockt

Schlecker, die Firma die schon seit längerem einen deutlich schlechten Ruf hat was die Personalfürsorge angeht, setzt anscheinend noch einen drauf und zieht nicht nur Menschen sondern auch Behörden(und somit den Steuer- und Gebührenzahler) ab.

Eine Frau bewarb sich bei der Drogeriekette Schlecker – und landete bei einer privaten Jobvermittlung: Die kassierte Subventionen, bevor sie die Frau wieder zu Schlecker schickte.

schreibt die TAZ. Dieser Vorwurf zeigt gleich zwei Probleme auf:

  1. Die Weitergabe personenbezogener Daten, ohne eine diesbezügliche Einwilligung
  2. Die Erschleichung von Leistungen – namentlich Vermittlungsgutschein des Arbeitsamtes im Wert von €2.000,–

Was hat eine Vermittlungsagentur zu verdienen, wenn ein Arbeitssuchender sich direkt bei einem Arbeitgeber bewirbt?

Was da bei Schlecker wohl noch alles für Geschäftsmodelle entdeckt werden, von denen man profitieren kann, wenn man denn nur abgebrüht genug ist Menschen und Ämter zu bescheißen.