Der Kampf der Befindlichkeiten beginnt – Hartz-IV, Unternehmerlobby und das Verfassungsgericht

Der Lokus — sorry – Fokus bezieht Stellung auf Seite derjenigen Arbeitgeber, die ich als Ausbeuter bezeichnen würd (Erklärung weiter unten). In dem verlinkten Artikel wird eine Meinung forciert, die in die Richtung „Hartz-IV muss noch weniger werden, damit die Arbeitslosen motiviert werden“ abzielt.

So komme etwa ein verheirateter Vater von drei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro unterm Strich auf 2368,04 Euro.Das seien 264 Euro mehr, als eine vergleichbare Hartz-IV-Familie bekomme.

Allein aus den oben angebenen Zahlen lässt sich leicht ablesen, dass man lange hin und herrechnen musste, bis man ein Bruttogehlt fand, welche so so minimalen Abzügen führt, dass es diese minimale Differenz Brutto-> Netto ergibt.

Rechnen wir mal gegen: Diese 5 köpfige Familie bekommt Hartz-IV:

  • Miete: 800€
  • 2 Erwachsene a‘ 359€ = 718€
  • 3 Kinder über 14 Jahre a‘ 287€ = 861€

wären also 2379€. Aber NUR wenn alle Kinder über 14 sind.

Nun könnte man sich hinstellen und sagen: Welch himmelschreiende Ungerechtigkeit, die Hartz-IV beziehende Familie bekommt zu viel Geld. Wenn man allerdings unterstellt, dass die „arbeitswillige“ Familie eventuell noch Urlaubsgeld und/oder 13 Monatsgehalt bekommt, sieht die Rechnung leicht anders aus. Fairerweise muss man auch die Fahrtkosten, Mehrkosten für Reinigung von Arbeitskleidung etc. mit berücksichtigen.

Was also tun? Den Hartz-IV Regelsatz nach unten drücken? Wenn ja: Wie weit? Um das ganze etwas transparenter zu machen habe ich mal Tariflöhnen gesucht und bei der IG Metall folgende Information gefunden:

(Lohnuntergrenzen für Wäschereien 01.09.2009) Die Vertreter der Arbeitgeber und der IG Metall haben sich im Tarifausschuss auf die Mindestlöhne verständigt. Diese betragen zunächst im Westen 7,51 Euro und im Osten 6,36 Euro.

Bei einer 40 Stundenwoche würde ein Arbeitnehmer im Westen also 300,40€ pro Woche verdienen, somit ca. 1502 € BRUTTO wenn der Monat mit 5 Wochen angesetzt wird.

Die Gebäudereiniger(ein Ausbildungsberuf!) – die ja gerade streiken – haben auch Mindestlöhne

Für Gebäudereinigungskräfte gelten bislang Untergrenzen von 8,15 Euro pro Stunde im Westen und 6,58 Euro im Osten. Doch der Tarifvertrag zwischen der Industriegewerkschaft Bau, Agrar und Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks läuft am 1. Oktober aus (Quelle)

Was verdient man bei diesem Mindestlohn? 40x 8,15€ = 326€ – bei 5 Wochen = 1630€. Ebenfalls deutlich weniger als ein Hartz-IV Empfänger.

Nehmen wir den Gebäudereiniger mal als Maßstab und rechnen zurück. Wir nehmen an, er zahlt keinerlei Einkommenssteuer und Sozialabgaben. Dann behält er von seinem Einkommen nach Mietzahlung noch 830€ nach. Wie teilen wir das jetzt auf 2 Erwachsene und 3 Kinder auf?

  • 2 Erwachsene a‘ 200€ = 400€
  • 3 Kinder a‘ 143,33€ = 430€(Geld alle)

Das unser Gebäudereiniger mit seinem Gehalt nicht auskommt liegt auf der Hand, also wird er sein Einkommen durch Hartz-IV aufstocken.

Die Frage, die gerade das Aufstocken unseres Gebäudereinigers aufwirft ist folgende: Wird auch sein Kolonnenführer/Vorarbeiter mittels Hartz-IV aufstocken? Wieviel Gehalt bekommt der Inhaber des Unternehmens?

Am deutlichsten wird mein gedankliches Ziel, wenn ich euch von einer kleine Produktionsfirma in Heidelberg erzähle. Dort arbeitet eine Angestellte VOLLZEIT für 600€ brutto. Der Inhaber des Unternehmens schaut ab und an einmal rein, ist aber am Produktivbetrieb NICHT beteiligt. Der Inhaber fährt einen Mittelklasse-PKW, hat sein eigenes Haus und ernährt von den Erträgen  des Unternehmens sich, seine Frau (hat ebenfalls einen PKW) und einen Sohn.

Wer ist hier der Sozialschmarotzer? Doch wohl deutlich der Unternehmer, der zusätzlich zu seinen Entnahmen aus dem Unternehmen seine Angestellte massgeblich von der Allgemeinheit bezahlen lässt. Wie sieht es mit Unternehmern aus, die 50 Angestellten niederste Löhne (durch Hartz-IV aufgestockt) zahlt, aber sich Haus und Hof von der Firma finanziert? Wird der „Luxus“ dieses Unternehmers eventuell durch versteckte Lohnsubventionen vom deutschen Steuerzahler getragen? Dennoch stellt sich der Unternehmer hin und lässt sich als Erschaffer von Arbeitsplätzen feiern.

DAS muss ein Ende haben. Das Verfassungsgericht muss einen reellen Anspruch definieren und von dem aus muss es eine allgemein gültige Richtlinie geben, die einen angemessenen Mindestlohn definiert.

Wichtig sein und sich wichtig nehmen – Printmedien online

Ja, die Medienkonzerne der Printwelt sind schon ein Majorplayer – man könnte sie sogar als Tiger bezeichnen, als Papiertiger.

Da erstellen sie die sogenannte „Hamburger Erklärung“ und verkünden der Welt wie böse Google und andere Suchmaschinen für sie sind, vergessen aber ihre eigene Onlineunwichtigkeit in Relation zu setzen. Diese Relation wird nun von einer Presseerklärung der Reach Group GmbH gerade gerückt:

Nur gut fünf Prozent der Top-10-Ergebnisse gehören zu den Verlags-Angeboten. Anders formuliert: 95 % aller deutschen Suchabfragen beinhalten auch jetzt schon keine Ergebnisse von Verlagsseiten auf Seite eins.

Interessant ist, dass Wikipedia.org mehr Nummer-1 Treffer bei Google hat, als alle Unterzeichner der Hamburger Erklärung zusammen:

Aber so kennt man sie, die Springers und Burdas unserer Nation: Grosse Meldungen und wenig bis nichts dahinter.

Kirche schafft Taufe, Konfirmation, Kommunion und den ganzen Quatsch einfach ab

In Zukunft wird der Vorgang der Taufe abgeschafft, denn laut Definition reicht eine Erklärung, ob man Gläubig ist – oder eben nicht – nicht mehr aus. Es gilt die Zahlung der Kirchensteuer!

In der Welt kann man Artikel über einen geradezu genialen Vorgang lesen:

Hartmut Zapp ist aus der katholischen Kirche ausgetreten und zahlt so keine Kirchensteuer mehr. Eigentlich nichts Ungewöhnliches. Aber der Kirchenrechtler besteht darauf, trotzdem in der Religionsgemeinschaft zu verbleiben. Das sei unmöglich, meint die Freiburger Erzdiözese, und zieht vor Gericht.

Laut katholischer Kirche bestimmt – wie im Mittelalter – nicht der Glaube, sondern nur die Zahlungswilligkeit.

Aber wie beweise ich vorm Herrgott, dass ich auch Kirchenmitglied bin, wenn das letzte Hemd keine Taschen hat? Wie soll ich die Belege der Abgaben mitführen? Oder nutzt Gott Elster-Software und hat direkten Zugriff auf meine Steuerdaten?