Wo hört Freiwilligkeit auf, wo fängt Pflicht an? #Gentest

Es geht um ein getötetes Baby. Eine grausame Tat an einem absolut wehrlosen Geschöpf. Die Antwort der Ermittlungsbehörden: Massengentest – natürlich freiwillig. Zu einem Gentest kann man schliesslich nicht pauschal gezwungen werden.

Was passiert aber, wenn man an einem freiwilligen Gentest nicht freiwillig teilnimmt?

Von insgesamt 1.500 geladenen Frauen gaben an den vergangenen beiden Wochenenden 900 Speichelproben ab. 400 weitere Frauen im Alter von 25 bis 35 Jahren waren nach Angaben der Polizei entschuldigt. 200 erschienen ohne Angabe von Gründen nicht zu der Massenuntersuchung. Sie sollen jetzt von Polizisten aufgesucht und zu ihrem Fernbleiben befragt werden.

Quelle HR-Online. Ja, wer nicht freiwillig teilnimmt, der hat dann wohl etwas zu verbergen. Was für ein widerlich verlogener Überwachungs- und Polizeistaat wir doch geworden sind.

Die Wagenpapiere und eine Speichelprobe bitte

So – oder so ähnlich – wird man im Kreis Ludwigsburg angesprochen, wenn man in eine Fahrzeugkontrolle gerät. Die Ludwigsburger Kreiszeitung schreibt:

Niemand werde von der Polizei zum Mitmachen bei einem DNA-Test gedrängt – die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks im Rahmen normaler Kontrollen erfolge freiwillig und unter strikter Wahrung der rechtlichen Bestimmungen. Richtig aber sei, dass der Gentest per Speichelprobe bei Verkehrskontrollen im Raum Ludwigsburg-Heilbronn mittlerweile Routine sei.

Tja, was soll man dazu noch sagen? Diese Aussage ist besonders interessant:

Sollte der DNA-Test negativ verlaufen, werde die Probe umgehend vernichtet,

Was der Begriff „umgehend“ in diesem Zusammenhang heisst, kann man im Lawblog nachlesen. Dort ist ein Fall beschrieben, in dem nach einem Gerichtsbescheid zur Löschung der Daten aus der Gendatei auch nach einem Jahr nichts passiert ist.

Via Heise