Von Lordy geadelt und von Basic abgesetzt

Im Rahmen der Aktion „Ein Herz für Blogs“ beschrieb Lordy auf seinem Blog das Reizzentrum wie folgt:

Auf Reizzentrum geht es immer ordentlich zur Sache. Und das ist auch gut so, denn hier wird sich mit den wichtigen Themen unserer Zeit auseinandergesetzt und Dinge werden klar angesprochen. Hauptgebiete: Politik, Wirtschaft, Soziales und Gesellschaft. Auf jeden Fall ein Blick wert. Eine tolle Plattform für durchaus ansprechende Diskussionen. So etwas gibt es auch nicht so oft in dieser Art.

Leider bin ich erst heute über den Artikel vom 16. 10.2009 gestolpert.

Lordy ich danke für die „gerechte Beurteilung“ (das ist Bundeswehrslang 🙂 ) und möchte anmerken, das solch lobende Worte einem kleinen, herzlosen  und garstigem Blogger wie mir doch gut tun. Scheiß auf Werbung! Ein wenig Zuspruch für die eingesetzte Zeit reicht mir vollkommen aus. Ich heiße nicht Robert Basic, der nicht nur komplette Blogs, sondern sogar seinen Twitteraccount (robgreen) versucht zu verkaufen.

Was aus der Verfassungsgerichtsbeurteilung des Hartz-IV Satzes erwachsen kann

Fällt euch eigentlich – wie mir gerade – auf, dass man an den Artikeln des Blogs ablesen kann, was mich gerade beschäftigt? Viele Themen werden nur punktuell mit einem Einzelartikel abgehandelt, andere Themen beschäftigen mich tiefer und immer neue Betrachtungen tun sich – in eigenen Artikeln – auf.

So auch die verfassungsrechtliche Beurteilung des sogenannten Hartz-IV Regelsatzes. Ursächlich ging es nur darum zu bestimmen ob eine prozentuale Abstufung die Kosten für Kinder – basierend auf den Hartz-IV Sätzen der Erwachsenen – abdecken kann. In der von mir dem Verfassungsgericht unterstellten Weisheit beginnt die Fragestellung aber nicht erst mit den nackten Prozentwert, sondern schon der Ursprung, der Regelsatz, wird beleuchtet.

Schon zu Beginn machte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier deutlich, dass vor allem das Verfahren von Thomas K., das der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorgelegt hatte, „grundlegende Fragen“ auch zu den Hartz-IV-Sätzen für Erwachsene aufwirft. Und dass das Verfassungsgericht offenbar dabei ist, einen speziellen Rechtsanspruch zu formen: ein aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitetes „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, dessen Inhalte und Grenzen das Gericht nun bestimmen wird – und an dem sich die Hartz-IV-Sätze dann messen lassen müssen. (Hervorhebung von mir)

kann man dem Spiegel entnehmen.

Wäre es nicht angemessen, basierend auf diesen – vom Verfassungsgericht definierten – Untergrenzen auch einen Minimallohn zu definieren? Wäre nicht jedwede Entlohnung, die sich unterhalb eines Satzes bewegt der oben definierte Grenzen unterschreitet als Ausbeutung zu bezeichnen?

Würde unsere Gesellschaft – allen voran die Politik – die Mindestgrenzen der von den „Richtern in rot“ bestimmten Werte vollumfangslich umsetzen, müsste jeglicher Arbeitslohn um x% ÜBER dem absoluten Mindestmass angesiedelt sein. Alles andere wäre als Ausbeutung unter Strafe zu stellen. Denn wer arbeitet hat – in meinen Augen – ein Anrecht oberhalb des Existensminimums entlohnt zu werden. Leistung muss sich wieder lohnen, oder wie formulierte es die FDP?