Vorankündigung: Erster April und Tuedelkram

Morgen werden die Kinder wieder mit den Worten geweckt:“ Hey, Du musst dich heute warm anziehen, es hat über Nacht tierisch geschneit“. Wie schnell diese Morgenmuffel doch aus dem Bett und ans Fenster sprinten.

Wer mich kennt, weiss ob meines teilweise recht derben Humors und eine Gelegenheit wie den ersten April lasse ich mir natürlich nicht entgehen. Da ich mein sehr ernsthaftes, persönliches Blog nicht mit Aprilscherzen verwässern werden, habe ich mir vorgenommen am morgigen Tag alle von mir ge-, und für gut befundenen,  Aprilscherze im Tuedelkram zu publizieren. Für jeden Aprilscherz einen eigenen Artikel, damit auch die RRS-Leser alle Updates bekommen. Also ist morgen der „Kurze Beiträge“-Tag auf dem Tuedelkram. Sagt nicht, ich hätte euch nicht gewarnt.

Göttingen rudert in Sachen Hartz-IV und Almosen zurück

Die Stadt Göttingen, die einem Hartz-IV Empfänger seinen Hartz-IV Satz gekürzt hatte, weil er durch betteln „Nebeneinkünfte“ hatte, rudert zurück. Der Welt kann ich gerade entnehmen:

Der Göttinger Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD) nimmt die umstrittene Sozialhilfe-Kürzung bei einem Mann zurück, der vor einem Supermarkt gebettelt hatte und dabei von einem Sachbearbeiter des Sozialamts erwischt worden war. Meyer sagte, er lehne eine solche Praxis ab, auch wenn Erlöse aus Bettelei bei strenger Auslegung des Sozialgesetzbuchs als Einkommen angerechnet werden könnten. Wer einem Bettler einen Euro in den Hut werfe, wolle in einer Notlage helfen. Meyer ordnete an, alle derartigen Bescheide sofort aufzuheben und entsprechend zu korrigieren.

Das sind doch mal gute nachrichten – ich beglückwünsche die Göttingen, dass Sie einen Oberbürgermeister mit einem Rest an sozialer Intelligenz gewählt haben.

Laut Landgericht Karsruhe muss auch Google in den Internetfilter!

Ja, die Karlsruher Richter sind immer wieder für einen Lacher gut:

„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind

Das heisst, wer einen Link auf Google setzt, oder auf eine Webseite, die einen Link zu Google beeinhaltet, macht sich garantiert strafbar. Denn mittels Google lassen sich nahezu alle rechtwidrigen Inhalte auffinden.

Quelle Internet-Law via Fefe