Leiharbeiter – ein Produkt der Wegwerfgesellschaft

Immer mehr Menschen müssen sich als Leiharbeiter ihren Lebensunterhalt verdienen – typischerweise schlechter bezahlt als festangestellte Kollege und eben auch stets mit einem Bein beim Arbeitsamt.

Die Wirtschaftskrise hat knapp 300.000 Zeitarbeiter den Job gekostet. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hervor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin billigte.

So gab es 2008 im Durchschnitt 760.000 Zeitarbeiter – und damit fast doppelt so viele wie 2004.

schreibt der Spiegel. Ich bin ja nicht sooo toll im Rechnen, aber das sind knapp 40% der gesamten Leiharbeiter die im letzten Jahr ihren Job verloren haben. VIERZIG PROZENT! Deutlicher kann einem die Wirtschaft nicht machen, was man wert ist.

Man darf das nicht mit Flexibilität verwechseln, die in diesem Zusammenhang immer so gern von den Befürwortern genannt wird. Reine Flexibilität würde bedeuten, dass diese 300.000 Menschen ihre Arbeitsstelle gewechselt hätten. „Flexibel auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes reagieren“ darf aber für den Menschen nicht heissen, dass die Firmen profitieren und die Arbeiter wie ein unmodern gewordener Turnschuh in die Tonne wandert. Vielmehr sollten gerade Leiharbeiter VIEL höhere Löhne bekommen um das Risiko der Arbeitslosigkeit zu kompensieren und am Gewinn der Firmen teilzuhaben.

Personalchef die so (Hire & Fire) agieren – Politiker die dieses legitimieren – sind genau DIE Menschen, die zum Frühjahrsurlaub den Hund aussetzen, den sie Ihrem Kind zu Weihnachten geschenkt haben.

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Seit ein paar Monaten latent und jetzt – nach dem Urteil des BGH – wieder massiv in den Medien vertreten: Das Thema „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“.

Weshalb ist die Hürde für eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ nach §66b StGB so hoch gelegt? Die Antwort ist recht einfach: Weil man vermeiden muss, dass ein Straftäter für ein und dieselbe Tat zweimal verurteilt wird.

Wenn ein Richter ein Urteil spricht, so hat er sämtliche Verfügbaren Informationen und Hintergründe zu Täter und Tat zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass ein gesprochenes Urteil ALLE rechtlichen Möglichkeiten – welche zum Zeitpunkt der Verurteilung anwendbar sind! – berücksichtigt. INKLUSIVE der Möglichkeit „Sicherungsverwahrung“. Gegen diese ursächliche Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Wenn dieses nicht geschieht… Urteil gültig.

Eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ kann also ausschliesslich DANN angeordnet werden, wenn es neue Informationen/Gefährdungsanalysen gibt, welche die vom Täter ausgehenden Gefahrenlage erhöhen und welche dem ursächlich urteilenden Richter nicht vorlagen! Da kann eine Staatsanwaltschaft nackig auf dem Popo La Paloma pfeifen – jedweder Versuch ein bereits richterlich angeordnetes und rechtsgültiges  Strafmaß zu erhöhen/verschärfen würde bedeuten, dass der Täter ein zweites Mal für eine Tat bestraft wird. Und dieses ist in unserem Land (Ausnahme Disziplinarrecht) nicht möglich.

Siehe auch Udo Vetters Lawblog

Focus und „Fakten“ über Zeitarbeit

Wer kennt sie noch, die markigen Worte: „Fakten Fakten und immer an die Leser denken“? Ja, mit Fakten wollte Focus punkten, sagte damals dem Spiegel den Kampf an. Aber was ist geblieben, von dem Wunsch nach Qualitätsjournalismus?

Der Focus hat herausgefunden, dass derzeit Leih- oder Zeitarbeit in aller Munde ist und schreibt Artikel, die auf diesen Beitrag aus 2007 verlinken. Dort beantwortet der zum Beispiel folgende Frage:

Frage: Was passiert, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen geeigneten Job für mich findet?

Antwort(Focus): Sollte die Agentur einmal keine Anfrage von einem Kundenunternehmen haben, erhält der Mitarbeiter dennoch die vereinbarte Vergütung. Auch um ihren Job müssen sich Leiharbeiter bei vorübergehenden Flauten vorerst keine Gedanken machen.

Da frage ich mich doch, woher diese Antwort kommt. Auch wenn der Artikel aus 2007 stammt, wurde das Synchronisationsverbot bereits 2004 komplett aufgehoben.

Aber selbst wenn die Leiharbeitsfirma unbefristete Arbeitsverhältnisse abschließt, kann sie diese so kündigen, dass Dauer des Arbeitsvertrages und der Einsatz im Entleihbetrieb synchron verlaufen. Damit wird das Beschäftigungsrisiko nicht mehr von der Leiharbeitsfirma, sondern von den Leiharbeitnehmer/innen getragen. (Quelle)

Das heisst, wenn die entleihende Firma keine Arbeit mehr für den Zeitarbeiter hat ist er arbeitslos. Auf diese Weise wurde – dank Zeitarbeit – das Kündigungsschutzgesetz komplett ausgehebelt. Also vorsicht, wenn ihr Dinge bei Zeitschriften recherchiert.