Focus und „Fakten“ über Zeitarbeit

Wer kennt sie noch, die markigen Worte: „Fakten Fakten und immer an die Leser denken“? Ja, mit Fakten wollte Focus punkten, sagte damals dem Spiegel den Kampf an. Aber was ist geblieben, von dem Wunsch nach Qualitätsjournalismus?

Der Focus hat herausgefunden, dass derzeit Leih- oder Zeitarbeit in aller Munde ist und schreibt Artikel, die auf diesen Beitrag aus 2007 verlinken. Dort beantwortet der zum Beispiel folgende Frage:

Frage: Was passiert, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen geeigneten Job für mich findet?

Antwort(Focus): Sollte die Agentur einmal keine Anfrage von einem Kundenunternehmen haben, erhält der Mitarbeiter dennoch die vereinbarte Vergütung. Auch um ihren Job müssen sich Leiharbeiter bei vorübergehenden Flauten vorerst keine Gedanken machen.

Da frage ich mich doch, woher diese Antwort kommt. Auch wenn der Artikel aus 2007 stammt, wurde das Synchronisationsverbot bereits 2004 komplett aufgehoben.

Aber selbst wenn die Leiharbeitsfirma unbefristete Arbeitsverhältnisse abschließt, kann sie diese so kündigen, dass Dauer des Arbeitsvertrages und der Einsatz im Entleihbetrieb synchron verlaufen. Damit wird das Beschäftigungsrisiko nicht mehr von der Leiharbeitsfirma, sondern von den Leiharbeitnehmer/innen getragen. (Quelle)

Das heisst, wenn die entleihende Firma keine Arbeit mehr für den Zeitarbeiter hat ist er arbeitslos. Auf diese Weise wurde – dank Zeitarbeit – das Kündigungsschutzgesetz komplett ausgehebelt. Also vorsicht, wenn ihr Dinge bei Zeitschriften recherchiert.

4 Gedanken zu „Focus und „Fakten“ über Zeitarbeit

  1. Deine „Fakten“ sind so aber auch keine. Bei der Zeitarbeit gelten Tarifverträge und diese sehen Kündigungsfristen vor. Anfangs sind diese sehr kurz, aber sie werden mit der Zeit „normal“.

  2. @kju:

    Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip hast Du recht – aber: Da Zeitarbeitsfirmen typischerweise mit ihren Angestellten befristete (auch mehrfach nacheinander) Arbeitsverträge.

    Ausserdem darf man nicht vergessen, dass viele soziale Komponenten des Kündigungsschutzes bei des Konstrukt Leiharbeit ausgehebelt werden. Die einsetzende Firma kann jederzeit (abhängig von der Vertragslage des Überlassers…) kündigen. Ohne Angabe von Gründen, ohne Betriebsrat, ohne sozialer Verträglichkeit und ohne Sozialplan.
    Die zeitarbeitsfirma kündigt IMMER – und mit Recht – betriebsbedingt, da der Arbeitnehmer nicht mehr an seinem Einsatzort gebraucht wird.
    Insofern ist der Mitarbeiter deutlich gekniffener, wenn er Zeit-arbeitet, als wenn er einen festen Arbeitsplatz hat. MANCHMAL ist es eben das Kleingedruckte, dass den Unterschied macht 🙁

  3. @kju:

    Der mir vorliegende Manteltarifvertrag sagt:
    „Der Arbeitsvertrag kann abweichend von § 14 Abs. 2 S. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz
    bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes
    befristet werden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann das Arbeitsverhältnis bis zu viermal
    verlängert werden. § 14 Abs. 2 S. 2 und 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz bleiben
    unberührt. “

    Und nach zwei Jahren gibt es einen NEUEN Vertrag (Änderungskündigung). Zumindest wird das so aktiv praktiziert. Diesbezügliche Fälle sind mir persönlich bekannt. 🙁

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