Leiharbeiter – ein Produkt der Wegwerfgesellschaft

Immer mehr Menschen müssen sich als Leiharbeiter ihren Lebensunterhalt verdienen – typischerweise schlechter bezahlt als festangestellte Kollege und eben auch stets mit einem Bein beim Arbeitsamt.

Die Wirtschaftskrise hat knapp 300.000 Zeitarbeiter den Job gekostet. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hervor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin billigte.

So gab es 2008 im Durchschnitt 760.000 Zeitarbeiter – und damit fast doppelt so viele wie 2004.

schreibt der Spiegel. Ich bin ja nicht sooo toll im Rechnen, aber das sind knapp 40% der gesamten Leiharbeiter die im letzten Jahr ihren Job verloren haben. VIERZIG PROZENT! Deutlicher kann einem die Wirtschaft nicht machen, was man wert ist.

Man darf das nicht mit Flexibilität verwechseln, die in diesem Zusammenhang immer so gern von den Befürwortern genannt wird. Reine Flexibilität würde bedeuten, dass diese 300.000 Menschen ihre Arbeitsstelle gewechselt hätten. „Flexibel auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes reagieren“ darf aber für den Menschen nicht heissen, dass die Firmen profitieren und die Arbeiter wie ein unmodern gewordener Turnschuh in die Tonne wandert. Vielmehr sollten gerade Leiharbeiter VIEL höhere Löhne bekommen um das Risiko der Arbeitslosigkeit zu kompensieren und am Gewinn der Firmen teilzuhaben.

Personalchef die so (Hire & Fire) agieren – Politiker die dieses legitimieren – sind genau DIE Menschen, die zum Frühjahrsurlaub den Hund aussetzen, den sie Ihrem Kind zu Weihnachten geschenkt haben.

Aaron König erklärt den Ausstieg aus Web 2.0

Nachdem ich von Konna zum Nachdenken angeregt wurde, was einen Blogger eigentlich ausmacht (Der Unterschied zwischen Bloggern und Meinungshabern), muss ich heute von Aaron König in seinem Blog folgende Stellungnahme lesen:

ich bitte um Verständnis, dass ich leider nicht die Zeit habe, auf jeden einzelnen Kommentar hier zu antworten und auch nicht an Diskussionen teilzunehmen. Dies ist ein Blog, in dem ich Artikel schreibe, aber kein von mir betriebenes Diskussionsforum, dessen Betreuung kann und möchte ich nicht leisten. Meiner Erfahrung nach sind Diskussionen in elektronischen Schriftmedien allerdings ohnehin nicht besonders ergiebig.

Dies ist ein Ausstieg aus Web 2.0, denn Aaron (bürgerlich Stefan) König entzieht sich letztendlich der Diskussion mit den Diskutanten und wirft ihnen schlicht seine Meinung um die Ohren OHNE auf etwaige Kritiken und Meinungsanstösse einzugehen. Warum auch – besteht doch die Gefahr sich im Zweifelsfall rechtfertigen zu müssen. Aber ist nicht genau DAS diese kleine Detail von dem Web 2.0 lebt?

Deutlich kniffliger wird diese Angelegenheit, wenn man sich vor Augen führt, dass Stefan „Aaron“ König Vorstandsmitglied der Piratenpartei Deutschland ist. Und gerade an dieser Position sollte man doch dankbar sein, wenn man mit seinen Lesern seine eigenen Ansichten abklopfen und messen kann. Ich stelle teilweise kühne Thesen auf und bin jederzeit (Ausnahmen 00:00 bis 08:00) bereit diese auch kontrovers zu diskutieren. Aber ein Herr König (Nomen est Omen?) hat ein solches nicht nötig. Eine armselige Einstellung für einen Vorstand der Piraten, der Partei die doch gerade dadurch glänzen will die Bodenhaftung nicht zu verlieren. #Aaron #Fail

Das ich an anderen Stellen mit Aarons Meinung teilweise deutlich kollidiere – geschenkt. Das fällt meist unter Meinungsfreiheit. Aber was zu viel ist ist einfach zu viel: Der Mann ist in meinen Augen UNHALTBAR! Der soll sich seine mediale Aufmerksamkeit woanders schnorren gehen.

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Seit ein paar Monaten latent und jetzt – nach dem Urteil des BGH – wieder massiv in den Medien vertreten: Das Thema „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“.

Weshalb ist die Hürde für eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ nach §66b StGB so hoch gelegt? Die Antwort ist recht einfach: Weil man vermeiden muss, dass ein Straftäter für ein und dieselbe Tat zweimal verurteilt wird.

Wenn ein Richter ein Urteil spricht, so hat er sämtliche Verfügbaren Informationen und Hintergründe zu Täter und Tat zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass ein gesprochenes Urteil ALLE rechtlichen Möglichkeiten – welche zum Zeitpunkt der Verurteilung anwendbar sind! – berücksichtigt. INKLUSIVE der Möglichkeit „Sicherungsverwahrung“. Gegen diese ursächliche Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Wenn dieses nicht geschieht… Urteil gültig.

Eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ kann also ausschliesslich DANN angeordnet werden, wenn es neue Informationen/Gefährdungsanalysen gibt, welche die vom Täter ausgehenden Gefahrenlage erhöhen und welche dem ursächlich urteilenden Richter nicht vorlagen! Da kann eine Staatsanwaltschaft nackig auf dem Popo La Paloma pfeifen – jedweder Versuch ein bereits richterlich angeordnetes und rechtsgültiges  Strafmaß zu erhöhen/verschärfen würde bedeuten, dass der Täter ein zweites Mal für eine Tat bestraft wird. Und dieses ist in unserem Land (Ausnahme Disziplinarrecht) nicht möglich.

Siehe auch Udo Vetters Lawblog