TMCpro – zahle und Du wirst überwacht

Was ist TMCpro? Laut Wikipedia ist TMCpro:

TMCpro FM ist ein kostenpflichtiger TMC-Stauwarndienst, der über den RDS-Unterträger von UKW-Sendern verbreitet wird. Der Dienst wird seit April 2004 angeboten. Die Lizenzgebühren werden über die Kosten der TMCpro-fähigen Navigationssysteme abgegolten.

Das Besondere ist nun, dass der Betreiber dieses Dienstes, die T-Systems Traffic GmbH zur T-Systems gehört, dem Geschäftskundenbereich der Deutschen Telekom AG. Ja genau, das sind diejenigen, die immer wieder so viele personenbezogene Daten nach draussen geworfen haben, deren interne Sicherheit man auch als interne Datenunsicherheit bezeichnen kann.

Der absolute Brüller ist, dass – laut Golem – TMCpro nun im Frühjahr starten soll und zwar::

Der Verkehrsservice wird auf anonymisierte Handydaten zurückgreifen, um Staus frühzeitig zu erkennen.

(Hervorhebung vom Verfasser), wers glaubt wird selig!

Golem weiter:

T-Systems Traffic nennt die dabei ermittelten Daten Floating Phone Data und nutzt die Daten des Mobilfunknetzes von T-Mobile

Diese Daten werden schliesslich DAUERND erfasst und als Zweitverwendung vielleicht sogar gespeichert. Das Zukunftsszenario sieht also wie folgt aus:

Anruf bei der Telekom: „Guaden Tag, Müller BKA, mal wieder Zugriff auf die Vorratsdaten: Ich brauche mal alle Daten bezüglich des Mobilanschlusses 0171/1234567 – am besten gleich das Bewegungprofil der letzten vier Wochen“

Wer also – nach den ganzen Datenpannen der Vergangenheit- noch einen Grund braucht seinen T-Mobile-Vertrag in die Tonne zu treten: Voila, here we go!

Innenminister Schäuble lässt in England Technologien testen

Dem Heise-Ticker (unter Berufung auf „The Independent„) ist heute zu entnehmen, dass Britische Regierungskreise darüber sinnieren, jeglichen Internettraffic (Mail und Webtraffic) der Benutzer in Blackboxes mitzuschreiben um diese Daten dann in eine zentrale Datenbank einzuschütten.

In diesem Zusammenhang sei man gezwungen, sich zu beraten, zitiert die Zeitung Aussagen von Ministern, die sich einer skeptischen Öffentlichkeit gegenübersehen. Wie nun bekannt wurde, hatten am Montag Regierungsvertreter den Repräsentanten von Internetprovidern, wie BT, AOL Europe, O2 und BskyB, Themen und technische Planungen zum neuen Gesetz vorgestellt. Dabei sollen Mitarbeiter des Innenministeriums, die am IMP teilnehmen, auch die Black-Box-Technologie präsentiert haben. Die Black Boxes sollen demnach „sicher und ohne direkten Input der Internetprovider“ operieren, kleinere Internetprovider sollen davon allerdings unberührt bleiben, da die Black Boxes upstream im Netz installiert würden. Alle Kosten trage die Regierung.

Na Herr Schäuble, sowas löst doch gewiss feuchte Träume Befindlichkeiten bei Ihnen aus, oder? DAS wäre es doch: Jede Mail mitlesen und schaun, auf welchen Webseiten gerade die angesagteste Pornografie zu finden ist. dagegen ist doch die Vorratsdatenspeicherung ein Fliegenschiss.

Oder die Engländer arbeiten mit der Methode: Wir kündigen die grosse, fies stinkende Fltzekacke an und hinterher sind alle froh, wenn wir nur mit normaler Scheisse ankommen.

Manchmal funktioniert das Rechtssystem noch

Unser Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr seine Existensberechtigung nachgewiesen – ein Hoch auf die Gewaltenteilung!

HURRA, die Vorratsdatenspeicherung ist – per Eilentscheidung! – weiter eingeschränkt worden. Als Hintergrund sieht die FAZ die Polizeigesetze in Bayern (ach…) und Thüringen. Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Nutzung der Verbindungsdaten weiter ein (Zitat FAZ):

Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun – ähnlich wie bei den Ermittlungen wegen bereits begangener Straftaten – auf gravierende Fälle beschränkt. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet.

Die Süddeutsche schreibt:

Bereits im März hatte der Erste Senat eine einstweilige Anordnung gegen das sogenannte Telekommunikationsgesetz erlassen, das die Vorratsdatenspeicherung regelt. Diese Eilverfügung wurde nun verlängert und erweitert. Bis zu einem endgültigen Urteil der Karlsruher Richter gilt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nur mit Einschränkung.

Die Welt schreibt dazu:

Dies (Die Landespolizeigesetze in Bayern und Thüringen – Anm. des Autors) verletze das „Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs“ der Bürger.

Siehe auch Fefe, Isotopp

NOCH gibt es Hoffnung für eine Restfreiheit der deutschen Bürger, Steuerzahler und nicht zuletzt Wähler!