Was man an der European Business School (EBS) so alles lernen kann

Vorwort: Ich gebe zu, dieser Artikel handelt nach dem Prinzip: Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

An der European Business School (EBS) werden – neben den Standardfächern – seit dem Wintersemester 2012 erstmalig auch folgende Kurse angeboten:

  • Wirtschaftskriminalität (Bachelor)
  • Untreue (Master)
  • Einschüchterung (Master)
  • Unterschlagung (Master)
  • Verdunkelung (Bachelor)
  • Wirtschaftsflucht (in Vorbereitung)

All dies sind Abschlüsse, die man heutzutage schon im mittleren Management als Türöffner vorweisen können muss. Bekannt wurden die neuen Lehrzweige durch einen Artikel in der FAZ:

Der Präsident der privaten European Business School (EBS) in Wiesbaden, Christopher Jahns, soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor seiner Verhaftung „massiv“ Zeugen eingeschüchtert haben. „Es bestand auch der Verdacht, dass er Beweismittel vernichten wollte“, sagte der Wiesbadener Oberstaatsanwalt Ferse auf dpa-Anfrage. Daher sei Verdunklungsgefahr der Grund für Jahns Verhaftung am Montag in Frankfurt gewesen. Gegen den 41 Jahre alten Professor besteht der dringende Tatverdacht der Untreue. Er soll rund 180.000 Euro zulasten der Hochschule in eigene Firmen geleitet haben.

Wie gesagt: Wer den Schaden hat…..

Völkerrecht erlaubt den Taliban das Töten deutscher Politiker?

So langsam nimmt diese ganze Afghanistan Sache kuriose Formen an und das Verteidigungsministerium ist nicht mehr ansatzweise Herr der Situation. Nicht mal der informellen.

Selbst unser Verteidigungsminister nennt es so: In Afghanistan sind wir im Krieg.

Wenn wir dort NICHT im Krieg wären, wäre der Waffeneinsatz nur zu Selbstverteidigung erlaubt. Jede andere Anwendung bewaffneter Gewalt scheidet ausserhalb eines Krieges aus. Artillerie, wie sie gerade nach Afghanistan verlegt wurde, ist nur schwerlich als Mittel der Selbstverteidigung zu erklären.

Im Spiegel stolpere ich gerade über folgenden Absatz:

Den Dokumenten zufolge soll den US-Einsatzkräften die Tötung von Taliban im Einzelfall erlaubt sein.

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm und Ministeriumssprecher Dienst erklärten dazu, der Einsatz tödlicher Gewalt sei nach dem Völkerrecht und dem Regelwerk für den Isaf-Einsatz zulässig, wenn unter anderem angemessen Rücksicht auf Zivilisten genommen werde. Deutschland habe sich jedoch eine Beschränkung selbst auferlegt, stets Verhaftungen anzustreben.

Sehe ich das richtig, dass – nicht im Kampf beteiligte – Taliban problemlos ohne ein richterliches Todesurteil getötet werden dürfen?

Dürfen denn – wenn wir uns im Krieg gegen die Taliban befinden – etwaige Talibankämpfer (Taliban ist nicht gleich Talibankämpfer!) auch ungestraft deutsche, amerikanische und andere Politiker und andere Nichtkämpfer töten? Gilt das Völkerrecht nicht für alle gleich?