Sie brauchen Terrorangst? Die Polizei, dein Freund und Helfer

So wie es aussieht, steht die Bundesrepublik Deutschland kurz davor die Polizeibehörden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überwachen, oder gleich ganz verbieten, zu lassen.

Nicht genug, dass speziell dafür eingesetzte Beamte bei Demonstrationen immer wieder als besonders gewalttätige „Demonstranten“ eingesetzt werden um ein schärferes Vorgehen gegen die wirklichen Demonstranten zu rechtfertigen, auch die Terroristen sind anscheinend durch Polizeibehörden gesteuert:

Der Anwalt des 18-jährigen Kevin S., Christian Kessler, sagte dem Saarländischen Rundfunk, sein Mandant sei von einer Person dazu gedrängt worden, die Erpressungsvideos zur Freilassung des verurteilten Sauerlandterroristen Daniel Schneider aufzunehmen und ins Internet zu stellen.

Weiter sagte Kessler, bei dem „Agent Provocateur“ handele es sich laut Ermittlungsakten um eine Vertrauensperson der Polizei. (SR-Online)

Die Frage:

Hat die Polizei mit ihrem Ermittlungsstil im Fall des mutmaßlichen Islamisten, der in der vergangenen Woche festgenommen worden ist, eine Grenze überschritten?

möchte ich mit einem klaren JA beantworten. Und nicht nur an dieser Stelle.

Preisfrage: An welches Hamlet-Zitat erinnern mich diese Vorgänge?

Gedanken über Gebete und Geheimdienste

Wenn der Innenminister (noch!) keine konkrete Terrorangst schüren kann, so greift er auf altbewährtes zurück: RAF ist das Mittel der Wahl. Konkret geht es um Verena Becker, die gestern in berlin festgenommen und in Untersuchungshaft verbracht wurde.

In den Notizen führt Becker, die in der Hauptstadt als Heilpraktikerin firmiert, eine Art Gespräch mit sich selbst: Unter anderem stellt sie die Frage, ob sie für den von einem RAF-Kommando 1977 erschossenen damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback beten und wie sie sich mit dem Thema Schuld auseinandersetzen solle.

schreibt der Spiegel. Wir halten fest: Verena Becker war – zumindest indirekt – in den Mordfall „Siegfried Buback“ verwickelt. Sie kannte den oder die Mörder persönlich. Dies ist in Deutschland NOCH kein Grund für eine anklage oder Haft. Wenn nun aber ein Mensch überlegt, ob er für ein Opfer eines Mordes beten soll und ob er vielleicht seine Bekannten von dem Mord hätte abbringen können (auch dann würde man sich die „Schuldfrage“ stellen) so wird man inhaftiert. Ich frage mich mit welcher Begründung diese Untersuchungshaft angeordnet wurde. Fluchtgefahr? Die Ermittlungen gegen Verena Becker sind seit Wochen von den Medien begleitet worden. Es ist davon auszugehen, dass Verena Becker längst versucht hätte sich abzusetzen, wenn sie davon ausgehen müsste, dass die Ermittlungsbehörden ernsthaftes Beweismaterial gegen sie hätten. Das Frau Becker nicht in den Untergrund ging, ist ein Indiz für eine nicht gegebene Fluchtgefahr sowie eine anzunehmende Unschuldsvermutung in Sachen Mord.

Warum also fühlte sich Verena Becker sicher? Sollte Michael Buback – der Sohn des ermordeten Bundesstaatsanwaltes – am Ende Recht behalten, wenn er behauptet, dass Becker eine Informatin der staatlichen Dienste war? Und dass eben diese staatlichen Stellen Frau Becker jetzt fallen lassen, bevor die Geheimdienste selbst in die Mitte der Ermittlungen rücken? Es würde unserem Innenminister GANZ sicher nicht gefallen, mit dem ehemaligen Niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht (dem Vater unserer „Zensursula“ von der Leyen) in einem Satz genannt zu werden. Albrecht hat die Affaire um das „Celler Loch“ mit zu verantworten. Eine andere Affaire in der Geheimdienste und Regierung Täter und Vertuscher zugleich waren.