Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Seit ein paar Monaten latent und jetzt – nach dem Urteil des BGH – wieder massiv in den Medien vertreten: Das Thema „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“.

Weshalb ist die Hürde für eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ nach §66b StGB so hoch gelegt? Die Antwort ist recht einfach: Weil man vermeiden muss, dass ein Straftäter für ein und dieselbe Tat zweimal verurteilt wird.

Wenn ein Richter ein Urteil spricht, so hat er sämtliche Verfügbaren Informationen und Hintergründe zu Täter und Tat zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass ein gesprochenes Urteil ALLE rechtlichen Möglichkeiten – welche zum Zeitpunkt der Verurteilung anwendbar sind! – berücksichtigt. INKLUSIVE der Möglichkeit „Sicherungsverwahrung“. Gegen diese ursächliche Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Wenn dieses nicht geschieht… Urteil gültig.

Eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ kann also ausschliesslich DANN angeordnet werden, wenn es neue Informationen/Gefährdungsanalysen gibt, welche die vom Täter ausgehenden Gefahrenlage erhöhen und welche dem ursächlich urteilenden Richter nicht vorlagen! Da kann eine Staatsanwaltschaft nackig auf dem Popo La Paloma pfeifen – jedweder Versuch ein bereits richterlich angeordnetes und rechtsgültiges  Strafmaß zu erhöhen/verschärfen würde bedeuten, dass der Täter ein zweites Mal für eine Tat bestraft wird. Und dieses ist in unserem Land (Ausnahme Disziplinarrecht) nicht möglich.

Siehe auch Udo Vetters Lawblog

Privatsphäre definieren WIR!

Es gibt Meldungen, die mag man nicht glauben. Oder viel schlimmer: Wir leben (mittlerweile) in einem Land in dem man wirklich fast alles geneigt ist zu glauben. Auch diese Meldung ist also glaubwürdig:

Am Donnerstagmorgen staunten die unzähligen Pendler im Dortmunder Hauptbahnhof nicht schlecht.

Mithilfe eines Spürhundes nahmen sich die Beamten Schrank für Schrank vor. Laut einem Sprecher der Bundespolizei handelt es sich dabei um einen reinen Routine-Einsatz: „Da der Dortmunder Bahnhof ein Platz der Öffentlichkeit ist, haben wir das Recht die Schränke zu öffnen“, so der Sprecher.

Quelle: Ruhrnachrichten

Tja, da legt man irgendetwas (Reisetasche, Aktenkoffer, was auch immer) in ein Schliessfach und die neugierigen Herren von den Hilfstruppen der Staatsanwaltschaft greifen mal eben zu dem „Generalverdacht“ gegen all diejenigen, die in einem Schliessfach ihre persönliche Habe zwischenlagern. Werden bald auch stadtteilweite Hausdurchsuchungen durchgeführt:“Irgendwo in Hamburg soll ein Attentäter wohnen“?

Oder war das nur der Versuch unter dem Vorwand „Terrorgefahr“ etwaige Depots von Rauschgiftdealern auszutrocknen?

Via Atarifrosch

Staatsanwalt nimmt die Ermittlungen wegen „Radfahrer“ auf.

Laut TAZ hat die Berliner Staatsanwaltschaft gegen die beteiligten Polisten in Sachen „Radfahrer“ aufgenommen:

Wegen eines Polizeiübergriffs auf einen Demonstranten ermittelt seit Freitag die Berliner Staatsanwaltschaft. „Das Verfahren ist nun bei uns anhängig“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Außerdem hat der Anwalt des Opfers Strafanzeige gegen die am Vorfall beteiligten Polizisten bei der Staatsanwaltschaft gestellt.

Mal schaun. I’ll keep you informed