Wer ist wählbar: Neues aus dem Bundestag

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochmorgen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet beschlossen. Die FDP-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion lehnten die Änderungen und den Entwurf insgesamt ab.

findet man als Information auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Entgegen der landläufigen Meinung, dass (durch das BKA) erst einmal versucht werden muss etwaige Seiten zu löschen, sieht der neue Gesetzentwurf aber vor:

Die Koalition änderte gegenüber dem Ursprungsentwurf, dass die Aufnahme in die Sperrliste nur erfolgen darf, wenn Maßnahmen zur Löschung der Inhalte nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind

„Nicht erfolgsversprechend“. Ich mag es, wenn Gesetzestexte viel Spielraum lassen. SOLLTEN Gesetze stets so interpretiert werden, wie es die Väter des Gesetzes gemeint haben könnten, so wäre das ja noch nachvollziehbar. Da dies aber nicht der Fall ist, sondern Gesetze gern so ausgelegt werden, wie es dem jeweiligen Bedürfnissträger gerade ins Konzept passt, wird da wohl eher ein bisschen zu viel gesperrt, als ein zu löschen. Mal ehrlich: Was macht mehr Arbeit? Eine Datei um eine Zeile zu erweitern, oder den Provider zu kontaktieren, eventuelle Rückfragen zu beantworten und zu prüfen, ob die Löschung auch erfolgte? Also ab in die Liste und Pauschalausrede „nicht erfolgsversprechend“ rantackern.

Die Sperrliste soll darüber hinaus von einem unabhängigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz eingerichtet werden wird, regelmäßig kontrolliert werden. Wenn das Gremium mehrheitlich gegen eine Sperrung votiert, muss diese Seite aus der Sperrliste genommen werden

Also auch hier gilt: Erstmal alles rein. KEIN Richtervorbehalt schütz vor der Einschränkung des Grundrechtes seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu äussern, oder Jeder hat das Recht sich aus frei verfügbaren Quellen. Dies sind gleich zwei Grundrechte die bei Missbrauch in Tateinheit angegriffen werden können.

Interessant ist auch, wie sich CDU und SPD wunderbar einig (fast möchte man sagen freundschaftlich) aneinender kuscheln:

Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz. Die Fraktion hatte argumentiert, der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beinhalte keine Änderung des Telemediengesetzes mehr, sondern die Schaffung eines Spezialgesetzes zur Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Es gebe zahlreiche Fragen dazu. Neben der FDP-Fraktion stimmten auch die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag. CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag mit dem Hinweis ab, es sei bereits eine Anhörung durchgeführt worden, und damit sei das Recht auf Durchführung einer Anhörung, das von einem Viertel der Ausschussmitglieder eigentlich durchgesetzt werden könne, verbraucht.

Also haben „die da oben“ (CDU/CSU und SPD) sich prächtig stark gegen „die da unten“ (FTP, Die Linke und die Grünen) durchgesetzt. Bloss nicht zu viele Rechte an die Deppen da unten.

Ergebniss:

Unwählbar (in dieser Sache): CDU/CSU und SPD

Wählbar(in dieser Sache): FTP, Die Linke und die Grünen

Arbeitslosenproblem in Deutschland dank Wikileaks gelöst

Wer einen Link auf eine Seite mit strafbarem Inhalt verbreitet oder zugänglich macht, macht sich in Deutschland also strafbar. So geschehen bei dem Inhaber der Domain wikileaks.de. Im Lawblog beschreibt Udo Vetter den Vorgang, den er anwaltlich begleitet wie folgt:

Theodor R. wird vorgeworfen, Beihilfe zum Vertreiben von kinderpornografischen Schriften zu leisten. Und zwar dadurch, dass er seine Domain wikileaks.de schlicht und einfach auf die Internetseite wikileaks.org umleitet.

Die Begründung: Auf der verlinkten Startseite von wikileaks.org findet sich unter anderem ein Link zu einer australischen Sperrliste. Diese Sperrliste ist auf Wikileaks nicht nur zum Download als reiner Text verfügbar (Download-Bereich im oberen Teil). Sondern die Liste ist auf der verlinkten Seite im unteren Bereich nochmals wiedergegeben. Mit einem Unterschied: Die gesperrten Internetseiten sind dort per Hyperlink verknüpft.

Wer also auf (s)einer Webseite nach Wikileaks verlinkt, macht sich – nach deutschen gesetzen strafbar. Na toll liebe staatsanwaltlichen Ermittlungsbehörden. Ab sofort werden Nachtschichten OHNE Ende gemacht und es werden ganz sicher hunderte Ermittlungsbeamte eingestellt werden müssen. Denn gerade Fälle wie die australische Sperrliste dürften zu massivem Arbeitseinsatz führen. Die Suche auf DEUTSCHEN Webseiten nach Wikileaks bringt es auf einige Treffer:  „ungefähr 139.000 für Wikileaks“.

Wenn man nun die Verfolgungstheorie anwendet, dürften somit bald 139.000 Webseiten in der von der Leyenschen Sperrliste Einzug finden, linken sie doch alle auf kinderpornografisches Material.