Datenschutz gilt nicht für potentielle „Schwarzfahrer“

Wer sich in Deutschland verdächtig macht, der hat keine Rechte mehr. Mit Aufkeimen eines Verdachtsmomentes, ist man der Arsch und das Grundgesetz wird weggeschlossen.

Fahrscheinkontrolle in der Hamburger U-Bahn. Ich sitze und zeige meine Fahrkarte vor, während hinter mir eine junge Frau verzweifelt die Tiefen ihrer Handtasche nach dem Fahrschein durchsucht. Die Monatskarte scheint aber nicht in dieser Handtasche zu sein. Gute Ausrede oder Missgeschick? Egal: Aufnehmen der Personalien (unten frei erfunden …)  im fahrenden Zug:

Name : Bo Derek
Wohnort: Hamburg
Strasse: Wald und Wiesenstrasse 08/15
Geboren: 30.02.1980

Auch wenn die junge Dame die Angaben recht leise macht, so wiederholt der Fahrkartenkontrolleur (Volldepp mit besonderem Aufgabenbereich) jedes Detail laut und vernehmlich – bis mi der Kragen platzt und ich den betreffenden Kontrolleur frage, ob er schon jemals den Begriff „Datenschutz“ gehört hat. Seine reaktion: Dumpf und blöde gucken. Auch meine Erklärung, dass ich – wäre ich Stalker und hätte Interesse an der jungen Frau – nun dank seiner Hilfe alle Daten hätte, die ich brächte, brachte kein Licht in seine auf dem Hals sitzende Dunkelkammer.

Es ergab sich zwar auf meine Zurechtweisung eine Diskussion mit den umstehenden Fahrgästen, aber die drehte sich nur um „junge Leute, die eh nur schwarz fahren“. Den Datenschutz hatten die Menschen (meist älter) nicht als relevant erkannt.