Laut Landgericht Karsruhe muss auch Google in den Internetfilter!

Ja, die Karlsruher Richter sind immer wieder für einen Lacher gut:

„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind

Das heisst, wer einen Link auf Google setzt, oder auf eine Webseite, die einen Link zu Google beeinhaltet, macht sich garantiert strafbar. Denn mittels Google lassen sich nahezu alle rechtwidrigen Inhalte auffinden.

Quelle Internet-Law via Fefe

Präsident des Bundesverfassungerichts zeigt Schäuble die gelbe Karte

Wenn ausgerechnet Hans-Jürgen Papier (der von der CDU/CSU nominierte!) Präsident des Bundesverfassungsgerichts den Bundesinnenminister vorwirft er „rüttle am Fundament des Rechtstaates“ (Quelle TAZ) so ist das schon harter Tobak und eine ganz andere Qualität, als wenn ein kleiner dummer Blogger wie ich die Verfehlungen des Bundesinnenministers Schäunle kritisiert.

Wer das Prüfungsrecht des Verfassungsgerichts in Frage stelle, könne dieses gleich abschaffen. Wer einen „Primat der Politik“ fordere, rüttle an den Grundstrukturen des Verfassungsstaats, sagte Papier.

wird Papier von der TAZ zitiert. Die TAZ weiter

Papier nannte Schäuble dabei zwar nicht beim Namen, sondern sprach von „vereinzelten“ Positionen, was aber wohl erst recht als Affront wirken dürfte.

Diesen „Kunstgriff“ finde ich sogar sehr schön, nicht dass sich der Bundesverfassungsfeind nachher noch wie ein Amokläufer auf den ersten Seiten der Boulevardpresse feiern lassen kann.

Auch der konservative Richter Udo Di Fabio hatte die Berliner Sicherheitspolitik schon heftig kritisiert und vor der „Lust am antizipierten Ausnahmezustand“ gewarnt.

So langsam frage ich mich ernsthaft, wie lange sich dieser „Herr“ Schäuble noch an seinem Mininisterposten festketten kann, bis Angie mit schwerem Gerät anrückt und ihn achtkantig aus dem Amtssitz schmeisst.

Das Strafmass ist egal – Hauptsache ist das Urteil

Das ist das Ergebis einer Studie die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Auftrag gegeben hatte. In der Welt kann man lesen:

Die Entwicklung weg von Haftstrafen und hin zu Geld- und Bewährungsstrafen habe nicht zu einem Anstieg der Kriminalität geführt. „Die Verurteilung ist der entscheidende Schlüssel“, heißt es in der DIW-Studie. Der Trend weg von Haftstrafen erspare dem Staat zugleich die hohen sozialen Kosten, die mit Haftstrafen verbunden seien. Zudem führten Haftstrafen zu sozialer Ausgrenzung und einem Anwachsen des kriminellen Kapitals in den Haftanstalten.

„Die Politik einer immer größeren Zahl von Verfahrenseinstellungen gehört dringend auf den Prüfstand“, forderte Spengler. Damit werde offenbar das Gegenteil dessen erreicht, was ursprünglich beabsichtigt gewesen sei, nämlich mehr und nicht weniger Straftaten.

Das deckt sich mit meiner Erfahrung aus der Kindererziehung. Wenn ich – als „Be/Verurteiler“ dem Täter verspreche gewisse Verhaltensweisen zu sanktionieren, muss ich dieses Versprechen auch einhalten. Ansonsten lernt der Täter „es passiert ja eh nichts“.

Auch glaube ich, dass die Erfahrung, vor einem Richter zu stehen, deutlich disziplinierender ist, als ein einfacher Schriftwechsel mit Ermittlungsbehörden und Rechtsanwälten. Es ist auch die Performance, die beeindrucken kann.