Es scheint wahrlich eine unendliche Geschichte zu werden – und da ist viel Popcornpotential in dieser Tüte. Besonders interessant finde ich, wie einzelne Teilnehmer dieses Rührstücks „Drama Baby!“ das deutsche Recht so weit dehnen, dass es kurz vor dem Bruch steht.
Ein paar Beispiele (die in diesem Blog noch nicht verwurstet wurde..):
Udo Vetter (Lawblog) twittert:
Interessante: Seit vorhin ist Rene Walter wieder Inhaber von Nerdore.de, zumindest laut Denic.http://moby.to/3hvfpa (via @netzpolitik)
und verlinkt auf Daten, welche der DENIC-Datenbank entstammen. Nun steht vor jedem Zugriff auf die DENIC-Daten folgender Disclaimer:
Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt
…
Durch das Betätigen des untenstehenden Buttons „Akzeptieren“ versichern Sie, dass Ihrerseits ein berechtigtes Interesse vorliegt und Sie die ausgegebenen Daten nur zu diesen Zwecken nutzen werden. Ihnen ist bekannt, dass sich die DENIC eG vorbehält, bei Missachtung dieser Versicherung rechtliche Schritte einzuleiten und Sie von der Nutzung der whois-Abfrage auszuschließen.
Ja, aber diese Regeln gelten natürlich nur für Firmen, die sich mit der Web-2.0 Szene anlegen. Für die Web-2.0 Szene gelten diese Regeln nicht. Für Udo Vetter gelten diese Regeln offensichtlich nicht oder er ignoriert sie wissentlich.
Ein anderes Phänomen findet man, wenn man den Wert der Domain nerdcore.de beziffern soll. Da gibt es die Firma Euroweb, die wohl über ihren Anwalt das Gericht (den Gerichtsvollzieher?) dazu brachte einen Wert der Domain auf 100€ zu beziffern. Ist das die „Schuld“/ ein Fehlverhalten seitens Euroweb? In meinen Augen: Nein. Denn dass die Firma Euroweb ihre Interessen vertritt scheint mir nachvollziehbar. Einerseits hätte Rene Walter lange vor der Übertragung der Domain aktiv werden können und andererseits hätte das Gericht (Gerichtsvollzieher?) ja dieser Bitte/Empfehlung Eurowebs nicht folgen müssen.
Rechtsanwalt Thomas Stadler twitterte
Holt das Popcorn wieder raus:#Euroweb attackiert DENIC http://tinyurl.com/4hcxvfy #nerdcore
Und leider (ja, ich bedauere es tatsächlich, aber es entspricht meiner Rechtsauffassung) hat die Euroweb recht, wenn Sie den von Stadler verlinkten Artikel mit
Das Internet – eine rechtsfreie Zone?
überschreibt. Denn von Rechts wegen hat Euroweb in vielerlei Hinsicht seine Interessen wesentlich rechtsstaatlicher verfolgt, als Rene Walter, die DENIC eG, oder andere Beteiligte. Schade eigentlich, dass sich hier der moralisch wahrscheinlich Unterlegene durch Formfehler der Gegenseite in das Licht der Rechtsstaatlichkeit stellen kann.