Überwachung, Schäuble, das BKA und das Vertrauen

Ist es nicht der Bundesinnenminister Schäuble der gebetsmühlenartig erklärt, dass alle Einschränkungen der Grundrechte die er so aus diversen Schubladen zieht, natürluch nicht missbraucht werden? Nein Herr Schäuble, das BKA (und alle anderen Behörden) sind ja soooooo vertrauenswürdig. Sind die es wirklich? Gerade gestern vernahm ich, dass Herr Schäuble im Bereich der rechten Szene ganz besonders vorsichtig agieren lässt, um niet- und nagelfeste Beweise zur Verfügung zu haben. Arbeitet man auf der linken Auge des Gesetzes auch so penibel und rechtstreu? Offensichtlich nicht, denn Telepolis kann man entnehmen:

Eines der spektakulärsten Antiterrorverfahren in Deutschland hat eine ungeahnte Wende bekommen: Ende vergangener Woche musste der Ermittlungsführer des Bundeskriminalamtes vor dem 1. Senat des Kammergerichts Berlin eingestehen, Beweise gegen drei mutmaßliche Mitglieder der „militanten gruppe“ (mg) gefälscht zu haben. Dabei hatte Kriminalhauptkommissar Oliver Damm die Manipulation der Beweismittel zunächst bestritten. Erst auf wiederholte Nachfrage der Verteidigung gestand er die Falsifikate ein. Der Fall bringt nun nicht nur das aktuelle Verfahren in Zwielicht. Inzwischen steht das polizeiliche Vorgehen generell in Frage.

Nur zu gern hätte ich diesen Artikel unter der aktuellen Aprilscherz-Serie auf Tüdelkram veröffentlicht, aber auch wenn das BKA Beweise fälscht. Für Aprilscherze sind die Herren nicht zuständig ….

Leide ich an Verfolgungswahn? Bitte helft und stimmt ab

Ein Szenario bezüglich der neuen Möglichkeiten in Sachen Vorratsdatenspeicherung in Verbindung mit der „Kinderporno“-Sperrliste

Gegeben sei:

  1. Ermittlungsbehörden haben freien Zugriff auf jegliche Verbindungsdaten (wer hat wann welche IP-Adresse gehabt)
  2. Ermittlungsbehörden bestimmen welche Webseiten in der Sperrliste aufgeführt werden
  3. Die zu sperrenden Webseiten werden per Nameservermanipulation auf eine definierte Webseite umgeleitet.

Womit ein wunderbares Tool kreiert wäre nicht nur den Zugriff auf unliebsame Webseiten zu sperren, sondern auch Benutzergruppen jeglichen Interessengebietes zu definieren und zu identifizieren. Glaubt ihr nicht? Ist aber so. Wenn zum Beispiel der Herr Schäuble irgenwann der Meinung ist, dass die Besucher dieser Webseite doch mal identifiziert werden müssten,weil die den Schäuble nicht lieb haben können, würde er folgendes tun:

  1. rz.koepke.net in die Sperrliste packen, wodurch jeglicher Zugriff per DNS-Manipulation auf eine Webseite des BKA umgeleitet werden kann.
  2. Das Logile des betreffenden BKA-Webserver mit den Vorratsdaten abgleichen
  3. Du (ja, DU) der Du jetzt diese Zeilen liest, bist in der Kartei der mutmasslichen Schäuble-Gegner enthalten.

Ist das nicht wunderbar? Man kann nicht nur den Zugriff sperren, sondern auch gleich die Besucher JEDER Webseite in einer Datenbank erfassen und sogar mit anderen Datensätzen abgleichen, so nach dem Motto: Liest Bildblog & Fefe & Reizzentrum & surft nach 02:00.

Leide ich an Verfolgungswahn? Hilf mir meine Einschätzung zu bewerten und stimme ab:

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Auch wenn ich ansonsten kein Link-Bettler bin, wäre es nett, wenn dieser Artikel weiter verbreitet werden würde. Ich danke schon mal im Voraus in der Hoffnung so ein paar Stimmen für die Abstimmung einzuholen.

SIEG für die Demokratie! Wahlcomputer sind verfassungswidrig!

Hach, lass dich umarmen oh Du Verfassungsgericht! Es gibt Tage – die sich in letzter Zeit häufen – in denen liebe ich diese Institution der Demokratie. Natürlich drängt sich unwillkürlich die Frage auf warum das Verfassungsgericht immer häufiger die Scheisse wegbüglen muss, die sich unsere (von uns gewählten!) Politiker als Gesetz gemeisselt haben lassen. Aber sei es drum. Es gibt ihn, den „Schiedsrichter der Gerechtigkeit“

Wie Sueddeutsche:

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte, dass Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel.

Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe „zuverlässig“ prüfen können, ob die Stimme vom Computer „unverfälscht“ erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.

FAZ:

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im Jahr 2005 war verfassungswidrig, denn die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Damit waren zwei Wahlprüfungsbeschwerden im Wesentlichen erfolgreich.

Spiegel:

Deutsche Wähler werden bis auf weiteres mit Papier und Bleistift abstimmen: Das Verfassungsgericht hat die zuletzt bei der Bundestagswahl eingesetzten Wahlcomputer für unzulässig erklärt. Die bisherige Technik habe Mängel, sei zu schwer zu kontrollieren.

schreiben ist somit erstmal Schluss mit der Möglichkeit des Gemauschels. Ein grosser Sieg für uns alle, den wir auch dem Einsatz des CCC zu verdanken haben.