Gestern las ich bei der Tagesschau, dass sich unsere Frau Bundesmerkel äusserte:
„Im Arbeitslosengeld II haben wir die sogenannte Erstattung der Kosten der Unterkunft, wonach alle Heizkosten und Stromrechnungen voll erstattet werden.“
Ich grübelte und war der Meinung, dass die Stromkosten eben NICHT separat voll erstattet werden, sondern über den Regelsatz abgegolten sind. Aber ich hätte mich ja täuschen können. Habe ich aber nicht, denn heute rudert Bundespresseamt via Tagesschau zurück und
Richtig ist jedoch, dass die Heizkosten in voller Höhe übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Die Stromkosten werden dagegen nicht voll erstattet, sondern sind im Regelsatz enthalten.
bestätigt mir, was mir mein Hinterkopf schon gestern mitzuteilen versuchte: Die Stromrechnung ist nicht separat im Hartz-IV enthalten sondern muss vom Regelsatz bezahlt werden.
Tja, ist doch toll, wenn unsere Regierenden so genau wissen, wie sie mit uns umgehen. Aber wen interessieren schon Hartz-IV Empfänger? Die Kanzlerin und das Bundespresseamt gewiss nicht.