Die Deutsche Bahn reagiert auf den Überwachungsskandal: Mit Abmahnung

netzpolitik.org hat Aufklärungsarbeit geleistet und ein Dokument mit dem Titel „Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen des 
Unternehmens mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008“ veröffentlich. Dieses Dokument wurde Netzpolitik – laut eigener Aussage – anonym zugespielt.

Im Gegensatz zum Thema Datenschutz und Mitarbeiterrechte/Betriebsverfassungsgesetz, Bereiche in denen die Deutsche Bahn offensichtlich die Gesetze nicht soooo ernst nimmt, besitzen die Juristen der Bahn in anderen Bereiche wesentlich mehr Initiative. Als Ergebnis wurde Netzpolitik werden von der Bahn abgemahnt:

Die Deutsche Bahn AG hat mir soeben meine erste Abmahnung für dieses Blog geschickt. Konkret geht es um das interne Memo zur Mitarbeiter-Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn, das ich am Samstag hier publiziert habe.

Auch eine Möglichkeit mit Misständen im eigenen Unternehmen umzugehen: Die Aufklärer, die wirkliche Fakten auf den Tisch legen abmahnen.

Wobei es besonders interessant ist, dass die Bahnjuristen versuchen den Paragraphen 17 des UWG anzuwenden. Das Dokument ist NICHT als Geschäftgeheimnis gekennzeichnet – inwiefern sollte jemand, der dieses Dokument „zugespielt“ bekommt, ersehen dass es sich um ein geheimes Dokument handelt? Auch gilt es deutlich zu prüfen, ob die Motivationsgrundlagen, die zu einer Verfolgung nach §17 UWG kommen können, in diesem fall angewandt werden können:

„Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen“

Das einzige Verdachtsmoment, dass in diesem Fall Anwendung finden könnte, ist ein Schaden für die Deutsche Bahn AG. WENN das Dokument dem Ansehen der Bahn schadet, bin ich für die Umsetzung der Produzentenhaftung. Denn dieses – der Deutschen Bahn AG schadende – Dokument, dokumentiert doch höchsten, welchen Bockmist die Bahn im eigenen Hause und eben im „Geheimen“ gemacht hat.

Als nächstes wird ein Staatsanwalt abgemahnt, der Beweise dem Richter vorlegt…..

Kirchgangpflicht für Manager?

Früher war die Kirche ein Ort, an dem sich die Frommen versammelten und vor allem an dem Sie auch Hilfe bei Sorgen und Nöten bekamen. Die Kirche bildete den Gegenpol zu den weltlichen Herrschern.

Ich wage die Behauptung aufzustellen, dass der normalsterbliche Mitteleuropäer die Kirche als Instutution nicht mehr benötigt. Er weiss, was Recht und Anstand ist und kann auch meist danach leben (siehe auch Tuedelkram)… Anderes wird von den Gesetzen ge(mass)regelt.

Allerdings sehe ich da eine Gruppierung von Menschen, die anscheinend nicht in der Lage sind, sich nach den Grundzügen der Kirche zu richten. „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut“ ist zum Beispiel ein „Grundgesetz der Kirche“, das für unsere leistungsbezogenen Manager und Shareholder nicht zu gelten scheint.

Wer sind die wahren Asozialen der heutigen Zeit? Sind es die Arbeitslosen, die sich gegenseitig aushelfen, wenn es mal wieder temporär ein bisschen eng wird mit Geld für Lebensmittel? Oder ist es der Präsident des BDI, Hans-Peter Keitel, und der Teil der Gesellschaft für den er spricht,  der in den Zeiten, in denen sich der Besitz immer weiter von „unten“ nach „oben“ verschiebt, nach Steuererleichterungen für Grossverdiener wirbt? Urteilt selbst und spendet Bibeln für die Nieten in Nadelstreifen. Und wenn die Herren überbezahlte Manager dann auch wieder wissen, wie ein SOZIALES System funktioniert, dürfen sie auch wieder Sonntags-Vormittags mit den Kindern spielen und müssen nicht den Kirchgang antreten.

Jetzt sind wir alle verdächtig

Ab sofort darf das BKA auch „vorbeugend ermitteln“. So nach dem Motto: „Der sieht komisch aus, lass den mal überwachen, wer weiss ob der nicht irgend etwas übles vor hat“. 🙁 Das BKA-Gesetz ist vom Bundesrat mit 35 zu 34 Stimmen angenommen worden. Ein Meilenstein bei der Demontage der FREIHEITLICH demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Das der Bundesdemokratieabschafferinnenminister (laut FAZ) sagt:

„Ich bin ganz sicher, dass dieses Gesetz in allen Punkten dem Grundgesetz entspricht“

wundert wohl keinen mehr. Die Hoffnung liegt nun auf dem früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum (und anderen), die von dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz prüfen lassen wollen.