Manchmal funktioniert das Rechtssystem noch

Unser Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr seine Existensberechtigung nachgewiesen – ein Hoch auf die Gewaltenteilung!

HURRA, die Vorratsdatenspeicherung ist – per Eilentscheidung! – weiter eingeschränkt worden. Als Hintergrund sieht die FAZ die Polizeigesetze in Bayern (ach…) und Thüringen. Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Nutzung der Verbindungsdaten weiter ein (Zitat FAZ):

Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun – ähnlich wie bei den Ermittlungen wegen bereits begangener Straftaten – auf gravierende Fälle beschränkt. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet.

Die Süddeutsche schreibt:

Bereits im März hatte der Erste Senat eine einstweilige Anordnung gegen das sogenannte Telekommunikationsgesetz erlassen, das die Vorratsdatenspeicherung regelt. Diese Eilverfügung wurde nun verlängert und erweitert. Bis zu einem endgültigen Urteil der Karlsruher Richter gilt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nur mit Einschränkung.

Die Welt schreibt dazu:

Dies (Die Landespolizeigesetze in Bayern und Thüringen – Anm. des Autors) verletze das „Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs“ der Bürger.

Siehe auch Fefe, Isotopp

NOCH gibt es Hoffnung für eine Restfreiheit der deutschen Bürger, Steuerzahler und nicht zuletzt Wähler!

Vorstandsgehälter werden zur Geheimsache

zumindest, wenn man dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn glauben schenken mag, der von der Welt wie folgt zitiert wird:

Der Vorstand gehe davon aus, dass Vergütungsangelegenheiten nicht in die Öffentlichkeit gehörten.

Ich will ja nicht unken, aber ich schätze mal, dass der MähMehdorn im Moment das Gefühl hat ein wenig Oberwasser zu bekommen, da erste Stimmen den Herrn Vekehrsminister Tiefensee ja sogar schon zum Rücktritt auffordern. Die FAZ schreib:

Der Streit um den Börsengang-Bonus hat sich zu einem offenen Machtkampf zwischen Bahnchef Hartmut Mehdorn und Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee gesteigert.

Ja, SO macht man das: In Deckung bleiben, solang man selbst in der Schusslinie steht – wenn der Gegner aber angeschossen wird, rausspringen und voll drauf halten. Geschickt gemacht Herr Mehdorn. Aber – für mich – leider viel zu durchsichtig die Aktion

Chef der Bundesagentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise ist ehrlich

Denn er spricht – laut FAZ – die Wahrheit über Leiharbeiter aus:

„Natürlich verschafft die Flexibilität durch die Leiharbeiter der Stammbelegschaft eine gewisse Sicherheit.“

Flexibilität meint hier: Raus mit den Unterbezahlten – ab in die Arbeitslosigkeit.

Die FAZ schreibt dazu:

Von einer Zwei-Klassen-Arbeitnehmerschaft mag niemand sprechen. Aber im Grunde gibt es sie längst. Da ist die Stammbelegschaft, deren Bestand schützenswerter ist, als der der Randbelegschaft, also der Leiharbeiter.

und weiter:

Die Zeitarbeitsunternehmen arbeiten nahe der Nulllinie, beinahe ohne Reserven. Wenn absehbar wird, dass Leiharbeiter nicht mehr zu vermitteln sind, wird gekündigt. Bei den einfachen Hilfsarbeitern – dem Gros der Leiharbeiter – geht das schnell. Die Kündigungsfristen sind kurz, vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende.

Tja, wer sind also die wahren Verlierer? Wieder die kleinen Leute, die dann (dank Zuschuss der Bunderegierung) bis zu 1200€ an Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen und sich auch und einen Neuwagen steuerfrei anschaffen können