Gutes wollen, Böses tun – Auch Werber sind nicht allwissend

Udo Vetter hat sich einmal rechtlich mit dem Angebot der Webaktion no-kids.org der „Grabarz & Partner Werbeagentur GmbH“ auseinandergesetzt.

Lawblog:

Jeder Teilnehmer sollte sich klarmachen, dass er derart betitelte Dateien unter seiner IP-Adresse anbietet – wenn die Angaben der Seitenbetreiber stimmen. Wortreich wird zwar darauf hingewiesen, in den Dateien seien selbstverständlich keine Kinderpornos, sondern ein Hilfsangebot. Die Verwendung bestimmter Dateinamen sei nicht strafbar. Die Verwendung von No-kids.org sei “vollkommen unbedenklich”.

Letztere Aussage ist schlicht falsch. Für keine Ermittlungsbehörde (weltweit!) dürfte erkennbar sein, dass ausgerechnet dieses Angebot über die Seite No-kids.org generiert wurde. Und ich würde mich auch nicht darauf verlassen, dass die Polizei jede Datei tatsächlich überprüft.

Prädikat: Besonders lesenswert. Ziemlich einfach, wie man Menschen mittels einer guten, aber nicht zuende gedachten Idee kriminalisieren kann.

Rapidshare – warum ich mich manchmal schäme ein Hamburger zu sein

Das Hamburger Landgericht hat mal wieder eines seiner legendären Urteile gefällt. Der Spiegel schreibt:

Die Gema klagt erfolgreich gegen den Webdienst Rapidshare, der für Privatleute Daten im Web speichert. Das Landgericht Hamburg urteilt: Rapidshare muss verhindern, dass bestimmte Musiktitel hochgeladen werden.

Das Gute ist, dass dieses Hamburger Landgericht nicht ausführen muss, wie dieses zu geschehen hat. Denn reicht es den Dateinamen zu prüfen? Dann wird eine Datei eben 12345.mp3 genannt und gut. Ist das Prince, Madonna oder das erste „Papa“ meiner Tochter? Oder ist es die Dateilänge, an der die Erkennung festgemacht wird? Schneide 3 Byte ab – füge Rauschen hinzu voila. Oder sind es Bit-Muster? Nananana, so wird das aber auch nichts.

Das Ende von Rapidshare? Oder das Ende des Verständnisses?