Haben die Sperrprovider nun einen Anspruch auf Kostenerstattung?

Nachdem die Internetsperren nun erstmal nicht umgesetzt werden, stellt sich mir die Frage ob das BKA, das Innenministerium oder gar das Familienministerium für die den Providern entstandenen Kosten schadensersatzpflichtig sind. Denn die Provider haben sicherlich einen deutlich mehrstelligen Betrag investieren müssen. Oder lacht Frau von der Leyen weiterhin und ihr sind die Folgen ihres Handelns weiterhin so egal, wie man es bislang von ihr kennt? Oder müssen die Kunden der Provider nun die Dummheiten des dynamischen Duos Schäuble/von der Leyen mit ihren Gebühren bezahlen?

Alvar Freude hat den Brief des BKA-Präsidenten anscheinend in die Hände bekommen (PDF bei ihm im Blog):

Sehr geehrte Herren,

in Bezug auf die vorgesehene Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten im Internet auf vertraglicher Grundlage hat das Bundesministerium des Innern im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA entschieden, auf vertraglicher Grundlage nicht in den Wirkbetrieb zu gehen.

Das Zugangserschwerungsgesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Im Hinblick auf dessen Umsetzung bleibt der Ausgang der Koalitionsverhandlungen abzuwarten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und sehen einer Fortsetzung der bisherigen guten Kooperation entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Ziercke

Internet auf dem Kartoffelacker

Da die Firma, die mich so masslos unterbezahlt auch Breitbandanschlüsse (typischerweise ab 34Mbit und für Firmen) als Wiederverkäufer anbietet, sind wir im Breitbandatlas des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gelistet. Allerdings nur in den Bereichen, in denen unsere Zulieferer eine Verfügbarkeit gewährleisten.

Dennoch bekommen wir immer wieder (man verzeihe mir den Ausdruck) „Bettelbriefe“ von Bürgermeistern von Kleinstgemeinden am Arsch der Heide. Entfernung zum nächsten Backbone ab 50 Kilometer aufwärts. Autobahnen, Schiffahrtsstrassen oder Wälder und Acker müssen über(oder unter)wunden werden. Wenn diese Bürgermeister nun marktübliche Hausanschlußkosten sowie eine Erschliessungspauschale von 10 bis 20.000 Euro bereitstellen können, wird es in meinem Büro laut – SEHR laut. Meine Kollegen kommen dann ins Büro und fragen: „Breitbandatlas?“, wenn sich mein Lachanfall dann gelegt hat, antworte ich mit einem (*Lachtränen aus den Augen wischend*) „Ja“.

Mal ganz ehrlich: Viele Menschen ziehen ganz bewusst in ländliche Gebiete, weil dort das Bauland so schön günstig ist und man weit ab von den Untugenden der Großstädte leben kann. Wenn dann die aufstrebenden Städter ihr Häuschen im Grünen haben, wird als erstes der Bauer verklagt, weil sein Hahn – mittels Krähen – Ruhestörung betreibt. Als nächstes wird der Morgen- und Abendliche Tross der Milchkühe von und zur Weide unterbunden. Und wenn all das geregelt ist, setzt man sich vor den Rechner und …….. Scheisse. ISDN ist zu langsam, wir wollen DSL.

Nicht das man mich falsch versteht: Ich stehe für das Recht auf Kommunikation ein. Dieses Recht haben ALLE Bürger, denn die freie Kommunikation/Information ist ein tragendes Element der Demokratie.

Aber einerseits auf „günstige Land“ ziehen, dass nur deshalb so preiswertes Bauland bereit hält WEIL die Infrastruktur eben hier und dort schwächelt, andererseits aber für kleines Geld sich diese Infrastruktur vom Steuerzahler in den Popo stecken lassen, DAS klappt nicht. Infrastrukturmassnahmen kosten Geld und diese hat von denen aufgebracht zu werden, die eben diese Infrastruktur wollen. Unidirektionales Internet via Satellit gilt als erfunden und ist nicht sooooo viel schwächer als ADSL.

Nur meine Meinung, ich lasse auch Gegenmeinungen zu 🙂

Warum die Zensurkontrolle bei dem Bundesdatenschützer aufgehängt werden soll

Der Gedanke kreiste schon eine kleine Weile durch meinen Kopf, nun muss er raus.

Die Zensurbefürworter (namentlich die Parteien CDU/CSU und SPD) in diesem Lande wehren sich strikt dagegen, dass eine wirksame Kontrolle der Sperrlisten des BKA eingerichtet wird. Eine wirksame Kontrolle würde beeinhalten, dass ein Richter jede zu sperrende Webseite/URL/IP-Adresse als sperrwürdig beurteilt. Dieses Verfahren scheint – nach dem gültigen Regeln der Gewaltenteilung – den Zensierern aber zu gefährlich, denn Richter sind in Deutschland (seit 1945) neutral und eben nicht der Staatsmacht untergeordnet. Sie können weder (offiziell… ) beeinflusst, noch „so einfach“ des Amtes enthoben werden.

Anders hingegen sieht dies bei den derzeit in die Zensurbestrebungen involvierten Institutionen aus:

  • Das BKA ist eine durch Verfügungen steuerbare Institution, welche direkt dem Einfluss des Parlamentes und auch des Innenministers unterliegt. Alle Verfügungen, die nicht direkt gegen geltende Gesetzesgrundlagen verstossen sind direkt umzusetzen. Eine Beurteilung des Inhaltes einer Verfügung steht dem BKA (und anderen polizeilichen Instanzen) nicht zu. Sie sind reine „Befehlsausführer“.
  • Der Bundesdatenschutzbeauftrage ist Inhaber eines Amtes. Die Lektüre des Bundesdatenschutzgesetzes verrät: „Er untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministeriums des Innern.“  und „Ist der Bundesbeauftragte vorübergehend an der Ausübung seines Amtes verhindert, kann der Bundesminister des Innern einen Vertreter mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen. Der Bundesbeauftragte soll dazu gehört werden.“ Ausserdem hat der Bundesdatenschutzbeauftragte – laut Gesetzestext – mit angesprochenen Bereich so überhaupt nichts zu tun.

Erschwert wird diese Betrachtung, dass KEINER der beiden obigen Stellen – per Amt – eine gewichtende Bewertung zuzumuten ist. Ein Richter wird – typischerweise – immer auch den Aspekt der Verhältnismässigkeit in ein Urteil einfliessen lassen und ein übertriebenes Handeln zu unterbinden wissen. All dies wird – unterhalb des die Zensur ermöglichenden Gesetzes – sehr gern übersehen.

Auch gehört die kontrollierende Instanz VOR die Aufnahme derzu sperrenden Seiten/Adressen in den Verfahrensablauf geschaltet. Ein Gremium, dass z.B. alle 8 Wochen tagt und dann feststellt, dass eine Menge „x“ an Adressen nicht in diese Sperrverfügung gehören, KANN bedeuten, dass 8 Wochen lang das BKA definiert, wer z.B. online über politische Vorgänge in Deutschland berichten darf.