Kaum liegt Schnee kommt Guttenberg ins rutschen

Abgesehen davon, dass die Aufgabe des Verteidigungsministers NICHT sein sollte sich selbst zu verteidigen, so zeigen die jüngsten Äußerungen unseres adligen Ministers doch wie die Politik in Deutschland mittlerweile funktioniert:

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat seinen Kritikern aus der Opposition vorgeworfen, die Details des Luftangriffs von Kundus schon lange zu kennen. Seit Anfang November seien sie darüber informiert, dass auch die Taliban Ziel des Bombardements vom 4. September gewesen seien, sagte Guttenberg am Montag vor einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. (Welt)

Darf man als Bürger (WÄHLER!) diese Äußerungen eines Bundesministers so verstehen, dass ein Minister sehr wohl die Medien (und über diese uns Bürger) ruhig belügen darf, solange das Parlament weiss dass der Minister lügt? Das wäre eine neue Form der politischen Realität, die der Freiherr von Guttenzwerg da zu etablieren versucht.

Auch zeugt die obige Aussage nicht gerade von edlem Charakter, wenn einem zur Verteidigung der eigenen Fehlleistungen nur einfällt auf andere Sünder einzuprügeln. Oder darf ich als Autofahrer ein Bußgeldbescheid ablehnen, nur weil andere diese Ordnungswidrigkeit auch begehen ohne belangt zu werden?

Kinder, Kinder – kaum verfolge nach dem Urlaub wieder die Medien könnte ich mich schon wieder übergeben, ob all der Scheiße die wir Wähler(!!) zu verantworten haben.

Warum die Zensurkontrolle bei dem Bundesdatenschützer aufgehängt werden soll

Der Gedanke kreiste schon eine kleine Weile durch meinen Kopf, nun muss er raus.

Die Zensurbefürworter (namentlich die Parteien CDU/CSU und SPD) in diesem Lande wehren sich strikt dagegen, dass eine wirksame Kontrolle der Sperrlisten des BKA eingerichtet wird. Eine wirksame Kontrolle würde beeinhalten, dass ein Richter jede zu sperrende Webseite/URL/IP-Adresse als sperrwürdig beurteilt. Dieses Verfahren scheint – nach dem gültigen Regeln der Gewaltenteilung – den Zensierern aber zu gefährlich, denn Richter sind in Deutschland (seit 1945) neutral und eben nicht der Staatsmacht untergeordnet. Sie können weder (offiziell… ) beeinflusst, noch „so einfach“ des Amtes enthoben werden.

Anders hingegen sieht dies bei den derzeit in die Zensurbestrebungen involvierten Institutionen aus:

  • Das BKA ist eine durch Verfügungen steuerbare Institution, welche direkt dem Einfluss des Parlamentes und auch des Innenministers unterliegt. Alle Verfügungen, die nicht direkt gegen geltende Gesetzesgrundlagen verstossen sind direkt umzusetzen. Eine Beurteilung des Inhaltes einer Verfügung steht dem BKA (und anderen polizeilichen Instanzen) nicht zu. Sie sind reine „Befehlsausführer“.
  • Der Bundesdatenschutzbeauftrage ist Inhaber eines Amtes. Die Lektüre des Bundesdatenschutzgesetzes verrät: „Er untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministeriums des Innern.“  und „Ist der Bundesbeauftragte vorübergehend an der Ausübung seines Amtes verhindert, kann der Bundesminister des Innern einen Vertreter mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen. Der Bundesbeauftragte soll dazu gehört werden.“ Ausserdem hat der Bundesdatenschutzbeauftragte – laut Gesetzestext – mit angesprochenen Bereich so überhaupt nichts zu tun.

Erschwert wird diese Betrachtung, dass KEINER der beiden obigen Stellen – per Amt – eine gewichtende Bewertung zuzumuten ist. Ein Richter wird – typischerweise – immer auch den Aspekt der Verhältnismässigkeit in ein Urteil einfliessen lassen und ein übertriebenes Handeln zu unterbinden wissen. All dies wird – unterhalb des die Zensur ermöglichenden Gesetzes – sehr gern übersehen.

Auch gehört die kontrollierende Instanz VOR die Aufnahme derzu sperrenden Seiten/Adressen in den Verfahrensablauf geschaltet. Ein Gremium, dass z.B. alle 8 Wochen tagt und dann feststellt, dass eine Menge „x“ an Adressen nicht in diese Sperrverfügung gehören, KANN bedeuten, dass 8 Wochen lang das BKA definiert, wer z.B. online über politische Vorgänge in Deutschland berichten darf.

Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten

Mit diesen Worten belog Walter Ulbricht die Welt am 15. Juni 1961: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“

In einem ähnlichen Konsens scheint man die Aussagen unterschiedlicher Politiker sehen zu müssen, die immer und immer wieder (gibt es da einen Rosenkranz für?) vorbeten, dass niemand beabsichtigt die Internetsperren in Sachen Kinderpornografie auszuweiten.

Nun scheint es harter Toback zu sein, wenn man unsere Politiker mit einem Walter Ulbricht vergleicht, aber ich frage mich, ob es nicht naheliegt. Diverse Politiker deuten schon an, das man zum Beispiel:

In jedem Fall sollte aber meines Erachtens in der Debatte, welche Maßnahmen zur Gewaltprävention ergriffen werden, die von den Bundesministern von der Leyen und Schäuble vorgeschlagene Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden.

erklärt der CDUler Thomas Strobl bei Abgeordnetenwatch

Der CDU Innenexperte Wolfgang Bosbach erklärte etwas verwaschener:

„Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät.“ (Hervorhebung von mir)

Also eine digitale chinesische  Mauer wollen die Damen und Herren Politiker nicht bauen. Niemals nicht. Aber sie legen sich schon mal die Materialen zurecht und haben die Vorverträge mit den Maurern schon geschlossen.