Wehe Du bist schuldlos

In unserem Staat darf man alles tun: Steuern hinterziehen, Rechtes Gedankengut verbreiten, Mitarbeiter überwachen oder als Polizist harmlose Demonstranten verprügeln. All das wird keine Restriktionen nach sich ziehen.

Aber WEHE Du bist schuldlos, dann bist Du dran!

Diese Geschichte könnte kaum absurder sein: Ermittler filzen die Wohnung eines Berliner Autonomen und beschlagnahmen seine Handys. Zu Unrecht, stellt der Bundesgerichtshof fest. Der Mann verlangt eine Entschädigung – und geht leer aus. Einen Ausgleich gibt es nämlich nur bei rechtmäßigen Razzien.

schreibt der Spiegel in einer Story, die man eher als verkehrte Welt Geschichte aus dem Hirn eines drogenverseuchten Schriftstellers erwarten würde, denn als Realsatire aus der Bananenrepublik Deutschland.

Kurz:

Denn in dem Brief stand: Weil der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass die von der Bundesanwaltschaft beantragte Durchsuchung seiner Wohnung rechtswidrig war, sei der Antrag auf Entschädigung abgelehnt. „Eine Entschädigungspflicht“ bestehe nur „für Schäden, die durch rechtmäßig vollzogene vorläufige Strafverfolgungsmaßnamen entstanden sind“.

Der Staat kommt also nur für Kosten auf, wenn er alles richtig gemacht hat. Sollte der Polizei- und Überwachungsstaat komplett durchdrehen, so darf er dieses straflos tun?

OK, wollen wir mal nicht so sein. Deckt sich ja mit unser aller Erfahrung, dass die Verfahren gegen Prügelpolizisten auch eingestellt werden. Der Staat darf das. Aber WEHE Du spukst ein Kaugummi auf den Fußweg – dann gibt es auf die Fresse!

Welche Folgen hat die Geheimhaltung der Verfassungsschutzdaten für die Demokratie?

So, Schäuble macht ernst. Der Mann, der uns alle überwachen will, weil ja niemand etwas zu verbergen hat, stellt der Bundesanwaltschaft die Verfassungsschutzdaten NICHT zur Verfügung. War es nicht Schäuble himself, der behauptete, wer nichts zu verbergen habe, bräuche auch keine Angst vor Überwachung zu haben? Wo ist sie jetzt, die von ihm so gelobte Offenheit? Alles Bullshit.

Aber was bedeutet diese Sachlage nun für Verena Becker?

Entweder ist sie vom Verfassungsschutz bezahlt worden (die Indizien sprechen dafür), dann würde sich der Verfassungsschutz eventuell an den Taten der RAF mitschuldig gemacht haben und Frau Becker eine Mitschuld zugesprochen werden kann, aber eben nur eine verkleinerte, da sie von aussen motiviert wurde. Oder aber aus dem Verfassungsschutzmaterial geht hervor, dass Verena Becker schuldig ist – aber diese Beweise dürfen nicht für die Anklage genutzt werden.

Die Tagesschau schreibt:

Das Bundesinnenministerium begründete seine Entscheidung mit der zugesicherten Vertraulichkeit. Der Schutz von Quellen sei für den Verfassungsschutz ein hohes Gut.

Quellenschutz ist für den Verfassungsschutz ein hohes Gut? Dieses gaber nicht für die Presse, denn deren Quellenschutz sollte ja ausgehebelt werden – wer war da nochmal beteiligt? Wenn ich diesen verlogenen  Schäuble nur sehe muss ich …..

Verfassungsschutz = Straftäterschutz?

Wenn das Innenministerium das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes in Gefahr sieht, so kann es auch meinen, dass ein vom Verfassungsschutz bezahlter Straftäter zu schützen ist.

Zumindest könnte man auf die Idee kommen, wenn man einen Artikel aus der FTD liest, aus dem ich hier zitieren möchte:

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll für eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz in den 80er-Jahren bezahlt worden sein. Das behauptet der ehemalige Verfassungsschutz-Beamte Winfried Ridder in einer ARD-Dokumentation über die Mörder des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback.

und genau DIES könnte der Grund dafür sein, dass der Verfassungschutz sich so sehr sträubt, die Unterlagen bezüglich Frau Becker an die Bundesanwaltschaft auszuhändigen. Frau Becker soll 100.000 DM vom Verfassungsschutz gekommen haben. Genug Geld um Frau Becker zu schützen, denn eine so hoch bezahlte Agentin des Verfassungsschutz wäre sicher zur Zielscheibe ihrer „Kollegen“ der RAF geworden. Auch heute ist diese Information sicher als „sensibel“ zu bezeichnen. Wer weiss, ob Frau Becker nicht hier und dort durch Falschaussagen ihr Geld wert wurde. Oder war Sie am Ende gar auch als Agent Provocateur tätig? Trifft den Verfassungsschutz am Ende Einzeltaten eine Mitschuld?

Der Fall Becker bleibt interessant!