Öffentlich-rechtliche Meinungsunterdrückung a’la Tagesschau

Auf dem Blog der Tagesschau-Redaktion hat Thomas Hinrichs einen sogenannten Rant über die Netzkritik an seinem Kommentar zu den Flashmobs in den Tagesthemen gesetzt. Freie Meinungsäusserung ist etwas, dass ich sehr unterstütze. Auch ein etwas schärferer Umgang mit dem argumentativen Gegner ist etwas, das mir nicht fern liegt. WIE weit ich gehe ist entscheide ich an dem Umstand, ob ich mit dem Diskussionspartner noch eine ernsthafte Auseinandersetzung fortsetzen möchte, oder ob ich nur noch „draufschlage“.

Den Tagesthemen sollte draufschlagen deutlich fern liegen. Schliesslich ist eine sachliche Auseinandersetzung DAS Mittel der Journalisten. Für Thomas Hinrichs gilt diese Regel eventuell nicht.

In seinem o.a. Kommentar schreibt er z.B.:

Da ich das eh nicht lesen würde, wie mir mancher attestierte, haben die neuen Freunde der tagesthemen ganz schön losgeledert (hervorhebung von mir)

Wie sich meine Leserschaft denken kann, fällt mir an der Aussage etwas auf. Und zwar so sehr, dass ich mich „genötigt“ fühlte einen Kommentar mit folgendem Inhalt zu schreiben:

Ach, sowas lese ich doch gern: „haben die neuen Freunde der tagesthemen ganz schön losgeledert“

Die „neuen“ Freunde der tagesthemen? Sorry, aber ich – heute Twitterer und Piratenfreund – habe die Tagesschau schon gesehen, als Sie noch eine Windel trugen.
Manchmal ist ein wenig mehr Respekt in der Argumentation von Nöten, gerade von einem Kommentator, der in den tagesthemen das Wort ergreifen darf. Solch billiges Denunzieren des argumentativen Gegners ist eine Schande für die tagesthemen!

Ja, ich gebe zu: Ich habe das gleiche Stilmittel genutzt wie es Thomas Hinrichs anwendete: Das billige Heruntermachen des Diskussionspartners. Aber da gibt es einen Unterschied, denn mein Kommentar wird auf dem Blog der tagesschau nicht freigeschaltet – er wird gelöscht.

HA! Dann schreibe ich eben hier. Der grosse Vorteil der neuen Medien: Man ist nicht mehr von dem Wohlwollen der etablierten Medien abhängig, wenn man seine Meinung äussern will.

Update: Muhahahahahaha. Nachdem diverse, bist zu 2 Stunden später gemachte, Kommentare freigeschaltet wurden, ist nun auch mein Kommentar im Tagesschau-Blog (nachträglich!?) freigeschaltet worden. Woran mag das liegen?

Argumentieren wie das BKA

Am  Mittwoch, den 27. Mai 2009 tagt der „Ausschuss für Wirtschaft und Technologie“ zwecks einer Anhörung bezüglich des „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“. Bei den dort vorgestellten Stellungnahmen findet sich auch eine Stellungnahme des BKA, die ich für ÄUSSERST lesenswert halte und aus der ich zitieren möchte:

Durch Access-Blocking wird nicht nur der Zugang pädosexuell interessierter Täter zu kinderpornografischem Material, sondern auch die ungewollte Konfrontation mit Kinderpornografie (z.B. von Kinder/Jugendlichen) oder der Einstieg in die Befassung mit diesem Material (z.B. für Nutzer von „grenzwertigem pornografischem Material“) erschwert. Daneben kann damit die Erzielung von Gewinnen mit der Verbreitung reduziert werden.

Also kann (nach Ansicht des BKA) der Gewinn reduziert werden, wenn Zufallszugriffe unterbleiben? DIESE Logik muss mir mal jemand erklären? Ist das Aufrufen einer zufälligen Webseite bereits mit einer Abbuchung von meinem Konto verbunden? Wer so argumentiert – und ich muss hier unterstellen, dass diese Argumentation wider besseren Wissen geschieht – arbeitet nicht neutral betrachtend, sondern zielerreichend. Hier möchte jemand das Instrument Internetsperre etablieren.

Schallendes Gelächter löst allerdings der folgende Passus der BKA-„Expertise“ aus:

Access-Blocking wird im Ausland u. a. in folgenden Ländern durchgeführt:
ð Großbritannien  seit 2004
ð Norwegen    seit 2004
ð Schweden  seit 2005
ð Dänemark   seit 2005
ð Schweiz   seit 2006
ð Finnland    seit 2007
In keinem der Länder werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt.

(Hervorhebung von mir)

Lebt der Ersteller dieses Textes unter einem Stein? Sind allgemeine Informationsquellen beim BKA unter Strafe verboten? Im Focus steht folgendes z.B. zu Schwedens erfolgreichen Sperren zu lesen:

„Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, bilanzierte der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, im Nachrichtenmagazin FOCUS.

Das auch unschuldige Webseiten gern mal in den Filtern landen, sollte sich mittlerweile allgemein rumgesprochen haben.

Aber mal ganz ehrlich: Wenn wir das BKA wären, wären wir nicht auch dafür unsere Macht und Einflussnahmemöglichkeiten zu erweitern? Vor allem, wenn uns Schäuble im Nacken sitzt?

Verunglimpfen anstelle von Argumentation. MdB Uhl zeigt was er kann

Dr. Hans-Peter Uhl (CSU) zeigt argumentativ was in ihm steckt, wenn er sich auf Abgeordnetenwatch zum Thema äussert:

Für mich steht jedoch fest, dass z.B. das Freiheitsrecht eines Kindes, nicht sexuell missbraucht und Pädophilen zur Schau gestellt zu werden, um einiges höher zu bewerten ist als eine verabsolutierte „Freiheit des Internets“ oder anderes dummes Geschwätz. Die ganze pseudo-bürgerrechtsengagierte Hysterie von Pseudo-Computerexperten, man müsse um jeden Preis ein „unzensiertes Internet“ verteidigen etc. – vgl. www.ccc.de -, fällt für mich in die Kategorie: juristisch ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen.

Da weiss man doch, dass man gut vertreten ist: Sachargumente fallen flach, man versucht schlicht die argumentative Gegenseite zu verunglimpfen und stellt weiterhin Behauptungen auf. Aber was will man von einem Rechtsanwalt 8einem studierten Menschen…) erwarten?

Es handelt sich bei diesen Inhalten um ein so schweres Verbrechen, dass gegenüber den aktuell diskutierten staatlichen Gegenmaßnahmen jede Rede von ´Zensur´ oder ´Freiheitsbeschränkung´ pervers ist.

Soll heissen: Jeder, der sachlich gegen die angestrebten Massnahmen diskutieren möchte ist per se ein Perverser. SO kann man das auch machen.

Via Fefe… 🙁