Armut abschaffen durch aushungern

Der Staat will – nein er muss – Geld sparen oder die Einnahmen erhöhen. Geplant ist nun eine (hahahahahaha) kostenneutrale Umverteilung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Kostenneutral hört sich gut an, es wird auch geworben, dass der Staat damit keine Mehreinnahmen anstrebt. Der Mehrwertsteuersatz soll auf einheitliche 18% gesetzt werden – auf alle Produkte.

Wir wollen uns das doch mal in Ruhe anschauen

Derzeit gibt es unterschiedlichste Mehrwertsteuersätze für unterschiedliche Produktgruppen und Produkte. Die Gesetzgebung ist da nicht so ganz einfach. Generell haben wir einen Mehrwertsteuersatz von 19%, der auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Allerdings gibt es Ausnahmen für lebensnotwendige Produkte (z.B.) Lebensmittel). So unterliegen Produkte, die zum direktem Verzehr geeignet sind, einem ermässigten Steuersatz von nur 7%. Eine Liste über die Produkte mit einem ermässigten Steuersatz findet man hier. Das führt dazu, dass man in Imbissen IMMER gefragt wird: „Mitnehmen oder hier essen“. Mitnehmen (Lebensmittel) kostet 7% MwSt – hier essen (Gastronomie!) kostet 19%. Also bei McDonald immer „hier essen“ sagen – so bekommt der Finanzminister ein bisschen mehr Steuereinnahmen, der Burger kostet euch das gleiche. (Weitere Kuriositäten der Mehrwertsteuer findet ihr hier)

Wenn es also (vor allem)  Lebensmittel sind, die mittels verminderter Steuerlast begünstigt, wie wirkt sich das – und vor allem für WEN – aus?

  • Erstmal wird es eine deutliche Vereinfachung bei den Finanzbehörden geben, da etwaige Prüfungen des Steuersatzes entfallen können, aber das ist uns weitgehend egal, da Bürokratie nicht abgebaut wird – das wird schon intern aufgefangen werden.
  • Für Unternehmen ändert sich nur etwas in dem Sinne, dass alle Produkte den gleichen Steuersatz beinhalten. Null Problem, da an dieser Stelle die MwSt ein durchlaufender Posten ist, der sich nicht wirklich auswirkt.
  • NUN kommen wir zum Verbraucher, und für den kann es sehr wohl massive Auswirkungen haben:

Wir nehmen – als Beispiel einen Hartz-IV Empfänger, der von seinem verfügbaren Mitteln 250€ in sterlich bevorteilte Konsumgüter steckt. Wenn wir von diese Ausgaben mal die Steuerlast von 7% abziehen, erhalten wir einen Nettobetrag von 233,46€, die unser Arbeitsloser für Lebensmittel etc. ausgibt. Wenn nun der Steuersatz für Lebensmittel auf 18% angehoben wird (so ist derzeit der Plan), hat unser Otto Normalarbeitsloser nur noch einen Nettobetrag von 211,86€ zur Verfügung. Im werden – so ganz nebenbei – knapp 10% seines Etats für Lebensmittel gestohlen.

Auch wenn der „untere Steuersatz“ nicht auf 18% angehoben wird, sondern nur auf 9,5% (was auch im Gespräch ist) so ist die gerade für die Schwächsten unter uns die grösste Belastung.

Und dieser Diebstahl am wehrlosesten Teil der Bevölkerung wird am Ende noch als Fortschritt verkauft. Was macht man mit den Menschen, die ihren Job aufgrund der Globalisierung, der Unfähigkeit von Bankern und Politikern verloren haben: Man lässt sie verhungern. Man spukt sie aus, an den Rand der Geschichte. WIDERLICH! Wer im September die etablierten Parteien CDU/CSU und SPD wählen wollte, sollte sich dies nochmal schleunigst überlegen.

Wie viele Arbeitslose gibt es in Deutschland?

Dazu gibt es in der FTD einen schönen Artikel:

Offiziell waren im Jahr 2008 durchschnittlich 3,3 Millionen Menschen arbeitslos. Zur genauen Darstellung der Unterbeschäftigung müsste nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) aber auch die „stille Reserve“ von derzeit 1,15 Millionen Menschen gezählt werden. Zur „stillen Reserve“ rechnet das Institut Männer und Frauen, die keine Beschäftigung haben, grundsätzlich aber erwerbsbereit sind. Außerdem fehlten in den offiziellen Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Ein-Euro-Jobber sowie die Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.

Sehr lesenswert

Arbeitslose werden abgewrackt

In den Zeiten von Raubrittern und Burgen, waren Belagerungen ein adequates Mittel welches Angreifer nutzen um den Gegner auszuhungern. In dieser, unserer Bananrepublik erinnert man sich an diese traditionsreiche Kunst und so kann man heute im Spiegel folgendes lesen:

Die Bundesregierung definiert die Abwrackprämie als eine „Einnahme in Geldeswert“, berichtet die „Lausitzer Rundschau“. Das bedeutet, dass die Prämie mit dem Hartz-IV-Grundeinkommen verrechnet wird.

Tja, wenn Du schon mal drinsteckst in der Kacke…. Denn auch Hartz-IV Empfänger dürfen sehr wohl ein Kraftfahrzeug besitzen. Wir sollten nicht aus dem Auge verlieren, dass immer mehr Hartz-IV Empfänger – bevor sie in den Bodensatz der Gesellschaft rutschten – sehr gute Jobs hatten und auch einen kleinen Wohlstand erarbeiten konnten.

Was kommt als nächstes?