Das Ministerium für Honk-Kennzeichnung nimmt in Anlehnung an die geänderte STVO den Wunsch der Bürger nach eindeutigerer Kennzeichnung der Honks gern auf uns erlässt folgende Anordnung:
Verordnung über die sachgemässe Anwendung der Honkgradabzeichen in der Öffentlichkeit:
Jeglicher verhaltensoriginelle Verkehrsteilnehmer (ob motorisiert, per Rad oder per Pedes) ist in Abhängigkeit seiner Orginalität wie folgt bedienstgraded und ihm wird erlaubt gemäß seiner nachgewiesenen intellektuellen Minderbegabung sich wie folgt mit Auszeichnungen und Titel zu schmücken
1) Art der Kennzeichnung und Titel
Als Kennzeichen gilt eine Dreierkombination aus den waagerecht zur Schau gestellten Farbstreifen: Schwarz-Rot-Gold, wobei die Farbstreifen zumindest ungefähr die gleiche Höhenausdehnung haben sollten und die Farbe Schwarz zuoberst anzuzeigen ist. Siehe auch folgende Muster
Einzelne Flagge: Normaler Depp
Neun oder mehr Flaggen: Phantasie- oder Opernhonk – zu ignorieren.
2) Art und Anbringung der Kennzeichnung:
Als Fahne gilt jedes Accessoire welche benützt wird und/oder werden kann um als Flagge erkannt zu werden. Ob dies die an einem Fahrzeug angebrachte Fahne ist, oder schlichte Farbstreifen im Gesicht, ob Schal, Mütze oder Armbändchen – alles ist erlaubt.
3) Dualität der Kennzeichnung: