Bis vor einigen Jahren – die älteren unter euch werden sich vielleicht trotz Alzheimer daran erinnern – oblag die Sicherheit an den Flughäfen dem Bundesgrenzschutz, dem Zoll und der Polizei. Heutzutage spazieren ab und an einzelne BGS-Mitarbeiter über das Flughafengelände, ein Büro hat der BGS ebenfalls vor Ort, aber die Kontrollen werden nahezu ausnahmslos von privaten Sicherheitsfirmen durchgeführt. Und dafür gibt es „gute“ Gründe:
BGS-Mitarbeiter und Zöllner sind Bundesbeamte, sie sind als solche zu bezahlen und zu versorgen. Privatfirmen, insbesondere diejenigen die nur Zeitarbeitsverträge anbieten, haben keine Probleme mit Kündigungsschutz oder ähnlichem. Ein Beamter kann nicht für eine „kleine Unaufmerksamkeit“ gleich gefeuert werden. Der wird versetzt, bekommt eine Herabstufung, vielleicht eine Beförderungssperrre, aber er bleibt Beamter. Das „zivil“ beschäftigte Sicherheitspersonal wird abgemahnt und rausgeschmissen. Auch hat der Staat selbst nur eine sehr indirekte Haftung für Fehlleistungen der privat Angestellten.
Geordnete und vor allem direkt in die Sicherheitsfunktionen integrierte behördliche Mitarbeiter haben aber einen entscheidenden Vorteil: Sie haben deutlich weiter gehende Rechte und vor allem sind sie – typischerweise – wesentlich besser ausgebildet. Bundesbeamte könnten in die Lage versetzt werden direkt von der Sicherheitszone aus, dem Tower die Anweisung eines Startverbotes zu geben. Dieses Recht an eine Privatperson zu vergeben ist UNDENKBAR!
Aber wir haben uns für billige (NICHT preiswerte!) Sicherheit entschieden – da wird ein ein Nacktfluggebot keine weitergehende Sicherheit bringen.
Wenn ihr Glück habt, werde ich hier bald (JA, DU bist angesprochen) einen Insider-Gastbeitrag zu diesem Thema veröffentlichen können.