Deutschland: Alle 17,5 Minuten stirbt ein Mensch aufgrund von klinischen Hygienemängeln

Es gibt Meldungen, die mag man gar nicht glauben, folgende gehört dazu:

30.000 Patienten sterben angeblich jedes Jahr an Infektionen, die sie sich in deutschen Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken oder in Praxen für ambulante Operationen zugezogen haben. Das geht aus einer Stellungnahme deutscher Medizinerorganisationen hervor. Gerichtet ist das Papier an den Gesundheitsausschuss des Bundestages, der heute über ein neues Gesetz diskutiert, mit dessen Hilfe die Infektionsgefahr in Krankenhäusern verringert werden soll.

„Unserer Einschätzung nach infizieren sich von den etwa 18 Millionen Patienten in Deutschland mindestens vier Prozent, also 720.000 Menschen, im Krankenhaus mit Keimen. Wir vermuten, dass es sogar eher fünf Prozent sind. Das wären 900.000 Infektionen.“

Quelle: Süddeutsche. 30.000 Tote, jedes Jahr. Das heisst, dass in Deutschland jedes Jahr zehnmal so viele Menschen aufgrund von medizinischen Mängeln sterben, wie am 11. September 2001 bei dem Terroranschlag in New York ums Leben kamen. Dazu knapp eine Million Infektionen. Quasi B-Waffen.

Wenn man sich vor Augen hält, was für einen Aufwand diverse Innenminister und zuständige Behörden ob der Terrorgefahr veranstalten, fragt man sich, was für Vollidioten die Gesundheitsminister denn sind. Wieviel Geld kosten uns die zusätzlichen Überwachungsmassnahmen? Was wäre, wenn diese Gelder in das Gesundheitswesen geflossen wären. Würden – ohne diese Terrorpanik und Überwachung – in Deutschland jedes Jahr 30.000 durch Terror sterben? Ich glaube nicht. Aber durch die „Terrorbekämpfung“ versetzt sich unser Staat in die komfortable Position das Volk generell besser überwachen zu können – und all die Toten im Krankenhaus sind doch ein Schritt gegen die Arbeitslosigkeit. Man muss nur mal versuchen wie Politiker zu denken.

Anmerkung: Es mag sogar sein, dass ein Teil der Infektionen den Kostenersparnissen der privat bewirtschafteten Betriebe geschuldet ist. Denn Profit steht ja wohl an erster Stelle.

Das BKA pressemitteilt sich aus dem Debakel (Versuch 1)

Wie ich hier beschrieb (und die Frankfurter zitierte), hat das BKA massiv auf Daten der Telekom zugegriffen. Sowas lässt das BKA natürlich ungern auf sich sitzen und hat nun per Pressemitteilung versucht zu erklären, was nach dem September 2001 da passierte.

1. Die Rasterfahndungsmaßnahmen im Nachgang der Terroranschläge vom 11.September 2001 wurden auf der Grundlage der jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen in den Ländern durchgeführt. Das BKA war seinerzeit lediglich beauftragt, in seiner Funktion als Zentralstelle der Polizeien des Bundes und der Länder (§ 2 BKAG) unterstützend tätig zu werden. Das BKA selbst hat keine Rasterfahndung durchgeführt.

Liest sich so: „Wir selbst sind gar nicht schuld – wir haben nur geholfen.“

2. Das BKA hat bei seiner im Jahre 2001 aus Gründen der Gefahrenabwehr an die Deutsche Telekom AG gerichtete Anfrage folgende Kriterien zugrunde gelegt: Männliches Geschlecht, Alter 18-40 Jahre. Zu berücksichtigen waren Datenbestände ab dem 01.10.1996.

Achso, nur alle 18-40 Jahre alten männlichen Bewohner der Bundesrepublik. DAS ist natürlich ein sehr überschaubarer Personenkreis. Höchstens 10 Millionen Personen deren Datensätze da zur Verfügung gestellt wurden. Von einer Rasterfahndung kann da natürlich KEINE Rede sein!

3. In Anbetracht des Umstandes, dass die Daten bereits im Jahre 2003 gelöscht wurden, liegen beim BKA keine Informationen mehr zum Umfang der damals von der Deutschen Telekom AG mitgeteilten Daten vor.

Wir haben auch nirgendwo dokumentiert was da eigentlich passierte – auch haben wir keine Unterlagen aus denen man Informationen über den Umfang des Datenaustausches recherchieren könnte. Sprich: „*Zungerausstreck* April-April“

4. Eine Benachrichtigung der Betroffenen ist nicht erfolgt, da es seinerzeit keinen Datenabgleich gegeben hat. Im Übrigen hätte die Pflicht zur Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz beim betroffenen Unternehmen gelegen.

Natürlich hat es beim BKA keinen „Datenabgleich gegeben, wenn – siehe Punkt 1 – die Daten abzugreifen. Wenn da genügend Dienststellen zwischen erhebender Institution und dem durchführenden Organ liegen (am Ende die NSA/CIA?), bekommt eh keiner mehr mit, was da genau passiert ist. Sowas nennt man auch Verschleierungstaktik. Kennt man von der Feldwäsche – muss nur durch genügend viele Hände gehen.

Der ABSOLUTE Hammer ist aber die Feststellung, dass das betroffene Unternehmen (hier wohl die Telekom gemeint) Kunden informieren soll. Wenn die Zugriffe mittels §112 TKG erfolgt sind

Der Verpflichtete hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm Abrufe nicht zur Kenntnis gelangen können.

soll die Telekom also Kunden über Vorgänge informieren, von denen sie keine Kenntnis haben darf. Ich schätze mal Kristallkugeln werden sich in Zukunft prima verkaufen.

ENTWEDER ist diese Pressemitteilung durch einen Praktikanten geschrieben worden, oder in diesen Vorgängen gibt es noch ganz viel zu recherchieren, nicht zuletzt in die Richtung, was dieser Staat mit uns Bürgern so alles machen kann. Aber wir vertrauen dem Staat ja, ja doll!

Betet mir nach: Das BKA handelt rechtstaatlich – auch mit den Telekom-Daten

So langsam müsste der Verdacht auch im Hirn eines Innenministers Schäuble aufgehen, so langsam wie die Osterglocken auf der Wiese vorm Haus: Das BKA baut scheisse und es gehört sowohl deutlich besser kontrolliert und es verdient NICHT das Vertrauen der Bürger:

Die Deutsche Telekom habe dem Bundeskriminalamt (BKA) nach dem 11. September 2001 ohne ersichtliche Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen bereitgestellt, berichten gut informierte Konzernkreise der FR. Dabei sei es jedoch nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen, sondern um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom, berichten Zeugen.

schreibt die Frankfurter Rundschau und dies ist leider kein Aprilscherz. Auf den wäre wohl auch keiner reingefallen, zu naheliegend ist der Wahrheitsgehalt. Kann man auch der Telekom einen Vorwurf machen? Generell ja, aber man sollte auch abwägen, wer hier Schaf und wer der Wolf ist:

Nicht selten würden der Telekom lediglich Formblatt-Anordnungen oder Richterbeschlüsse ohne individuelle Begründungen zugeschickt, um Überwachungsmaßnahmen und damit massive Grundrechtseingriffe zu veranlassen, kritisierten Fachanwälte wie Rolf Gössner schon vor Jahren. Weigere sich die Telekom, die Maßnahmen durchzuführen oder Daten herauszugeben, werde sie mit dem Vorwurf der Strafvereitelung unter Druck gesetzt.

Sicherlich, man kann als Telekom-Mitarbeiter einfach erklären: „Liebes BKA, schickt uns eine vernünftige, rechtlich abgesicherte Anfrage und ihr bekommt eure Daten“, aber wer weiss, wie der eigene Chef reagiert?

Via Süddeutsche