Mehdorn entschuldigt sich und Netzpolitik.org ist die Abmahnung los

Die beste Nachricht zuerst: Anscheinend hat die Deutsche Bahn AG die Abmahnung gegen Netzpolitik.org zurück genommen. Heute kann Markus (sicherlich auch freudig) berichten:

Deutsche Bahn AG gibt auf!

Die ganze Aktion der „Aufgabe“ kann man bei Mathias Schindler nachlesen:

Die Position der Deutschen Bahn (heute, Freitag 13:30 Uhr, sowas kann ja schnell anders sein mit den Positionen) lautet also wie folgt:

  • Die rechtliche Bewertung der Bahn ist unverändert, also “Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen” durch die Veröffentlichung des Memos.
  • Man habe die Abmahnung als ein Mittel erachtet, um dieses Memo aus dem Netz zu bekommen.
  • Dieser Versuch ist ja nun offensichtlich gescheitert.
  • Man werde darum von weiteren Versuchen absehen, das Memo mit juristischen Mitteln offline zu bekommen.
  • Es wird keine gesonderte Mitteilung an die Presse zu diesem Thema geben, auch Markus Beckedahl wird nicht direkt darüber informiert werden, dass die Bahn ihn in dieser Sache nicht mehr behelligen wird.

Auf alle Fälle freut es mich MÄCHTIG für Markus, dass er diese Sorge – auch wenn man sich auf der sicheren Seite fühlt – jetzt los ist.

Achja, so ganz nebenbei hat sich der Mehdorn wohl auch bei seinen Mitarbeitern entschuldig. Schreibt zumindest die Tagesschau:

Bahnchef Hartmut Mehdorn hat sich wegen der Datenaffäre bei den Beschäftigten entschuldigt. Der Vorstand bedauere, dass es bei den Mitarbeiterüberprüfungen zu Verstößen gekommen sei und keine Gremien der Arbeitnehmervertretungen informiert gewesen seien, erklärte Mehdorn nach Teilnehmerangaben bei einer Sitzung des Konzernbetriebsrats in Frankfurt am Main. Der Vorstand „entschuldigt sich dafür bei seinen Mitarbeitern“.

Ungeschehen sind die Aktionen damit aber noch lange nicht ….

Versteuert Mehdorn eigentlich den „geldwerten Vorteil“?

Jeder Angestellte, der einen Firmenwagen auch privat nutzt, jeder Geniesser von etwaigen „besonderen Leistungen“ der Firma kennt diesen Ausdruck: Geldwerter Vorteil.

Als Sachbezug bezeichnet man im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht solche Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht in Geld bestehen. Der Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, der den Arbeitnehmer bereichert und der als Entgelt für das Erbringen der Arbeitskraft gewährt wird. Die Sachbezüge können wiederkehrend als laufender Arbeitslohn oder einmalig aus besonderem Anlass gewährt werden.

Die werden allgemein auch als geldwerter Vorteil, Sachleistung, Naturalleistung oder zusätzliche Leistung bezeichnet.

beschreibt Wikipedia diesen Begriff.

Ich habe da mal eine Frage: Wenn der Chef der Deutschen Bahn AG (dieser Mehdorn) Resourcen der Bahn nutzt um eine Person zu ermitteln, die ihn (als Privatperson!) der Steuerhinterziehung bezichtigt, muss Herr Mehdorn dann die genutzten Resourcen (auch ein externes Unternehmen war ja wohl involviert..) bezahlen? Hat er eine Quittung für diese Zahlung? Oder hat er da einen geldwerten Vorteil erlangt, den er zu versteuern hat?

Und wenn der Herr Mehdorn, diesen geldwerten Vorteil NICHT versteuert hat, dann ist dies doch Steuerhinterziehung, oder? Ist die Finanzbehörde da eigentlich schon dran? Wird das geprüft?

Der Abmahner macht sich gaenzlich laecherlich

Als erstes möchte ich feststellen, dass die hier interpretierten Informationen nicht „konspirativ erworben“ wurden, sondern über öffentlich zugängliche Quellen bezogen wurden. Wenn man sich heutzutage mit der Deutschen Bahn AG beschäftigt, scheint dieser Disclaimer angezeigt. Siehe Netzpolitik.org.

So selbstgefällig wie der Bahnchef Mehdorn müsste man einmal sein. Da stellt man 3/4 seiner Belegschaft unter Generalverdacht und äussert sich dann gegenüber seinen Mitarbeitern:

„Wenn dadurch der Eindruck entstanden sein sollte, der Vorstand misstraue den Mitarbeitern, dann bedaure ich das ausdrücklich.“ (Quelle Tagesschau)

Der Eindruck? Ich würde dies als Beweis für ein ausgesprochenes Misstrauen ansehen. Aber mehdorn pfläzt sich sicher wieder in seinen Chefsessel mit Fünfpunktgurt, aus dem er – laut eigener Wahrnehmung nicht rausgekegelt werden kann – und geht zur Tagesordnung über.