Der Unterschied zwischen „Inhaltlich“ und „Rechtsgrundlage“

Den Medien entnimmt man Überschriften:

  • EuGH nickt Vorratsdatenspeicherung ab (Spiegel)
  • EuGH hält Vorratsdatenspeicherung für rechtens (Zeit)

Diese Überschriften lesen sich so, als wenn nun die Varratsdatenspeicherung höchstrichterlich abgesegnet wäre. Dem ist aber keineswegs so!

Angenehm fällt da die Tagesschau mit „EuGH bestätigt Grundlage für Datenspeicherung“ (Hervorhebung von mir) auf. Denn es macht einen Unterschied, ob der Inhalt eines Vorganges oder die Grundlage geprüft wird. In diesem Fall wurde ausschliesslich die Grundlage gerüft und als gegeben angesehen. Denn:

“Der Gerichtshof stellt zunächst klar, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.”

Quelle vie Netzpolitik.org wo Markus sehr richtig feststellt:

Damit ist jetzt der Weg für das Bundesverfassungsgericht frei, über eine “eventuelle Verletzung” der Grundrechte zu verhandeln.

NUN also kann man sich inhaltlich um den Vorgang kümmern und die Zeichen stehen ja gut.

Wenn DAS stimmt, ist Mehdorn SOFORT abzusetzen

Der Tagesschau entnehme ich gerade, dass der Chef der Deutsche Bahn AG angeblich schon sehr lange und dediziert von den Vorgängen um die obskure Firme Network Deutschland GmbH gewusst hat:

Bahnchef Hartmut Mehdorn ist laut Mitarbeitern der Konzernrevision offenbar „wiederholt“ über die Spitzelaufträge an die Firma Network Deutschland GmbH informiert worden.

Aber nicht nur das, auch die Art und Weise wie mit der Firma Network Deutschland GmbH zusammengearbeitet wurde, ist der internen Revision anscheinend mehrfach unangenehm aufgestossen und wurde kritisiert:

Zudem seien „hohe Rechnungen“ bezahlt worden, „obwohl ihnen in zahlreichen Fällen keine adäquate Gegenleistung gegenüberstand“. Mehrfach sei von Aufträgen an die Detektei Network „wegen schlechter Qualität abgeraten“ worden.

Weshalb wurden nochmal Mitarbeiter überwacht? AUCH weil der Verdacht bestand, dass externe Unternehmen – durch Vorteilsnahme von Bahn-Mitarbeitern – übervorteilt wurden.

Die ganze Sache scheint ein beweis für die ganz alte Frage zu sein: „Wer überwacht die Überwacher?“

Online-Petition zu bedingungslosem Grundeinkommen

Die TAZ berichtet unter der Überschrift „Grundeinkommen für alle“ über:

Die erste öffentliche Bundestagspetition für ein Grundeinkommen fordert 1.500 Euro für jeden erwachsenen Bürger, Kinder sollen 1.000 Euro pro Monat erhalten. Finanziert werden soll das durch eine Konsumsteuer; alle anderen Steuern, Transferleistungen und Subventionen sollen dafür wegfallen. Ziel der Petition sei es, „allen Bürgern ein würdevolles Leben zu gewährleisten“.

Das ist – letztendlich – eine Petition für die Einführung von Bürgergeld, wie es z.B. Götz Werner schon lange fordert. Ich will gar nicht grossartig auf das Für und Wieder eingehen, sondern nur dokumentieren.

Zu finden ist die Petition hier