Warum Grossaktionäre für mich Drecksäcke sind

Wenn ich im Spiegel lese, dass der Grossinvestor Christopher Flowers, durch Verkauf  seiner Anteile an der Hypo Real Estate (HRE), Bewegung in das Debakel  marode bank bringt, freut mich das ja ein bisschen.

Aber hey, der Typ (ich schreibe jetzt hier nicht die Bezeichnungen, die mir für so ein widerlich geldgieriges Wesen, dessen Egoismus nur noch durch seine Geldgier übertroffen wird, einfallen) will für seine Aktien den doppelten Börsenwert haben:

In die Übernahme der Krisenbank Hypo Real Estate durch den Staat kommt Bewegung. Großaktionär Christopher Flowers würde seine Anteile an die Bundesregierung abgeben – zum doppelten Börsenpreis. (Quelle Spiegel)

Diese Schmarotzer sollte man man doch glatt voll gegen die Wand rennen lassen, indem man die betreffenden Firmen einfach gegen die Wand fährt und denen dann jegliche Unterstützung streicht,wenn ihre Aktien auf dem Altpapiermarkt nach Gewicht bewertet werden. Durch die Interessen der Aktionäre (Shareholdervalue) wurden in den vergangenen 20 Jahren unsagbar viele Arbeitsplätze vernichtet. Und nun – wenn die Wirtschaft durch ihre unsagbare Geldgier – zusammenbricht, wollen sie ganze Länder ausbluten lassen, indem sie sich ihre Erträge von den Steuergeldern zahlen lassen.

Ich spucke ihnen ins Gesicht!

Und nein, damit meine ich nicht die vielen Kleinanleger, die von den Banken überredet wurden, anstelle von Bundesschatzbriefen doch lieber Aktien zu kaufen. Und ja, ich werde wirklich sauer, wenn ich sowas lese.

Zensur wird delegiert und ist dann keine Zensur mehr

Wenn der Staat den Zugriff auf Informationen behindert, nennt man das für gewöhnlich Zensur. Wikipedia sagt dazu:

Zensur (censura) ist ein politisches Verfahren,[1] um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden.

Das heisst: Wenn politisch(!) Informationen be- oder verhindert werden. Wenn aber die Politik – oder deren Handlanger – privatwirtschaftlich handelnde Unternehme (mittels Listen, welche Inhalt von Verträgen sind) dazu bringt, genau dies zu tun – Informationen zu blocken – dann ist es auf einmal TOTAL legal und auch mit dem Grundgesetz vereinbar:

Darüber hinaus ist festzustellen, dass, sofern es zu einer Sperrung auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Zugangsanbieter und dem Bundeskriminalamt kommt, es bereits an einem hoheitlichen Eingriff fehlt. Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis liegt nur dann vor, wenn sich staatliche Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten Kenntnis von dem Inhalt oder den Umständen eines fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs verschaffen, die so erlangten Informationen speichern, verwerten oder weitergeben. (…) Es muss sich um eine Kenntnisnahme durch den Staat handeln. (…) Ein solcher Eingriff liegt erkennbar nicht vor.

Nachzulesen ist dasin einem Arbeitspapier, dass von der „Arbeitsgruppe Access Blocking“  erstellt wurde. Zu finden bei Alvar Freude. Alvar kommentiert es wie folgt:

Soll das heissen, die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Grundrechte zwar das Individuum vor staatlichen Eingriffen schützen, wenn aber die Provider aufgrund eines aufgezwungenen Vertrages hier tätig werden, sei das ja kein staatlicher Eingriff? Sprich: Wenn der Staat eine private Einbrecherbande beauftragt, in ein Haus einzusteigen, bleibt die Unverletzlichkeit der Wohnung davon unberührt, weil es der Staat nicht selbst macht?

Dem ist nichts – aber auch GARNICHTS hinzuzufügen. Und unsere Schergen regen sich über südamerikanische Juntas auf. Die sind selbst keinen Deut besser – nur feiger. Die Juntas haben den Arsch in der Hose und setzen die Rechte direkt ausser Kraft und spannen dafür keine Aktiengesellschaften ein.

Religion vs. Wissenschaft

Wenn mich jemand fragt, wo Lehrer anzusiedeln sind, würde ich bis vor 10 Minuten gesagt haben: Wissenschaft. Ein Bericht in der TAZ lässt mich diese Meinung aber revidieren, denn dass stimmt so wohl nicht mehr ganz:

Graf hat für seine Studie im vergangenen Herbst rund 1.200 StudienanfängerInnen in Dortmund, Siegen und Hildesheim befragt, die allesamt auf Lehramt studierten. Insgesamt lehnten nach Grafs Angaben 15 Prozent aller Befragten die Evolutionstheorie ab, unter Angehörigen freier evangelischer Gemeinden waren es 25 Prozent, unter Muslimen sogar 27 Prozent. Und selbst bei angehenden BiologielehrerInnen lag der Anteil noch bei 7 Prozent.

Was wird denn da auf unsere Kinder losgelassen? Muss man für ein Lehramt eigentlich noch studieren, oder reicht der Konfirmantenuntericht?