Mal ‚was tun

Der Anbieter von anonymisierten Sim-Karten simonym ist durch die – hier schon erwähnte – Abmahnung der T-Mobile in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Auszug aus der Webseite:

Der Streitwert wurde von der „T-Mobile Deutschland GmbH“ mit 50.000 Euro beziffert, dadurch liegen die Anwaltskosten bei ca. 3.200 Euro, und nochmals 3.200 Euro für die Gegenseite sowie Gerichtskosten von 1.400 Euro. Also Rund 8.000 Euro wenn wir komplett verlieren (erste Instanz). Wir haben leider nicht die finanziellen Mittel die dafür nötig wären. So geht wieder ein Stück Anonymität verloren.

Man kann den Anbieter finanziell unterstützen… Auch wird ein Rechtsbeistand gesucht, der sich hilfreich einmischen könnte. In meinen Augen sollte man dieses Projekt unterstützen.

Information und Datenschutz

Google Street-View ist/war ja solange interessant, solange es weit-weit-weg alles festhielt und ins Web stellte. Nun aber weitet der Google Datenkrake seine Tentakeln nach Deutschland aus und beginnt in München alles und Jeden filmisch zu erfassen um dann auch von München Bilder ins Web zu stellen.

Also liebe Münchner (und später wohl auch die Bewohner von Berlin, Hamburg, Dormund, Kiel, Mannheim, Heidelberg und all den anderen mehr oder weniger schönen Städten): Macht euch darauf gefasst, dass ihr (persönlich?) im Web zu sehen seid. Also schnell nochmal die Fenster geputzt, im Vorgarten das Unkraut gerupft, die Gardinen geradegezogen und nicht nur zum Frisör, sondern auch jederzeit in vernünftiger Kleidung auf der Strasse sein!

Quelle: BR-Online

Ja, DARUM verschärfen wir die Gesetze

damit die Bundesanwaltschaft mal eben den Ermittlungsbehörden attestieren kann, dass „Kleinkriminelle“ als Terroristen angesehen werden können und damit das volle Programm der Ermittlungstechniken gegen sie aufgefahren werden kann:

Zusätzlich seien die Telefongespräche an dem Arbeitsplatz des Beschuldigten, einem Altenpflegebetrieb, abgehört und aufgezeichnet worden. „Das war kein Großer Lauschangriff, das war ein Riesenlauschangriff“, so der Hamburger Anwalt Manfred Getzmann.

ist bei Tagesschau-Online zu lesen.

Es ist erfreulich, dass bundesdeutsche Gerichte die Aktionen rund um das G8-Treffen in Heiligendamm nachträglich als nicht rechtens einstufen. Es hilft aber nicht wirklich, denn die gewonnenen Informationen/Daten werden GANZ gewiss nicht nachträglich gelöscht. Und WENN sie gelöscht werden sollten, dann gibt es diese bestimmt noch auf irgendeinem Backup, dass man im Bedarfsfalle wieder einspielen kann.

So Herr Schäuble, nun sagen sie doch bitte in diesem Zusammenhang noch einmal LAUT und DEUTLICH, dass in diesem, unseren Lande kein Bürger Grund habe sich Sorgen zu machen, dass Onlinedurchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung mal den Falschen treffen können.