Statistiken zur Berliner Polizei – ist Anonymität zielorientiert?

(Auch) Die Frankfurter Rundschau berichtet über die Gewalttat einzelner Polizisten und betrachtet ein wenig die Hintergründe:

Gegen Berliner Polizisten kam es in den vergangenen Jahren häufig zu Ermittlungen wegen Vorwurfs der Körperverletzung im Amt. Im Jahr 2008 waren von insgesamt rund 1500 Strafermittlungsverfahren gegen Polizisten, 636 Ermittlungen wegen Körperverletzung. In 615 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, sechs beschuldigte Beamte wurden freigesprochen, verurteilt wurde nicht einer. 2007 gab es eine Verurteilung. Die Zahlen sind seit Jahren ähnlich.

Es reicht, wenn der Korpsgeist innerhalb der Einheit die teilnehmenden Polizisten schweigen lässt „Ich habe nichts gesehen“ und die Verfahren werden eingestellt. Die Gewerkschaft der Polizei wehrt sich gegen eindeutige Identifikationsnummern für Polizisten:

„Es gibt genug Beispiele, dass die Familien der Polizisten bedroht wurden, wenn die Namen der Beamten bekannt geworden waren“, sagte Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender GdP, der FR.

Dabei wird vernachlässigt, dass diese Identifikationsnummer erstmal keinen weiteren Wert als z.B. ein KFZ-Kennzeichen besitzt. Der Eigentümer ist nicht ersichtlich, KANN aber in einer Datenbank recherchiert werden.

Die sichtbar auf der Einsatzuniform angebrachte ID könnte dazu führen, dass die einzelnen Polizeibeamten, die Straftaten begehen, eindeutig identifiziert werden und vor allem könnte allein das Bewusstsein dieser Identifikationsmöglichkeit dazu führen, dass diese Polizisten etwas überlegter handeln. Denn das Video lässt den Verdacht zu, dass der Beamte brutal wurde, um eben einer Identifikation wegen eines Fehlverhaltens zu entgehen. Könnten Zeugen nun „anonym“ – ohne nach der Dienstnummer zu fragen und dadurch selbst identifizierbar zu sein – Beamte eindeutig benennen, würde es für mehr Transparenz und Selbstdisziplin seitens der Polizeikräfte sorgen. Dies widerum könnte zu mehr Freiheit für alle führen.

1-2 Berliner Polizist(en) freigestellt(?), aber nicht suspendiert

Die Netzzeitung schreibt eben gerade, dass die bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am Samstag in Berlin „unangenehm aufgefallenen“ Polizisten vom Dienst freigestellt, aber nicht suspendiert wurden:

Die Polizeibeamten sind zur Zeit vom Dienst frei gestellt, aber nicht suspendiert. Wieviel Beamte sich wegen der Tat zu verantworten haben ist noch unklar, dass müsse sich erst durch die Vernehmung von Zeugen ergeben. Aber es seien mindestens zwei Polizistem.

Der Newsticker der Welt schreibt dazu etwas anders:

Ein Berliner Polizist, der bei einer Demonstration am Wochenende einen Radfahrer mit Schlägen verletzt haben soll, ist nicht vom Dienst suspendiert worden. Der Beamte sei aber aus seiner Hundertschaft herausgenommen geworden, teilte die Polizei am Montag mit. Für ihn gebe es eine «andere dienstliche Verwendung».

Die Nachrichtenlage wird sich sicherlich noch verdichten. Auch frage ich mich, ob die internen Ermittlungen auch die anderen – nicht deeskalierenden – Polizisten zumindest wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn nicht sogar wegen Mithilfe – einschliessen.

Hat der Aufsichtsratvorsitzende der Deutschen Bank den Datenschutzskandal initiiert?

Clemens Börsig, der Aufsichtsratvorsitzende der Deutschen Bank soll die Bespitzelung initiert haben, schreibt der Spiegel.

Börsig, der laut Wikipedia noch auch in den Aufsichtsräten  der Daimler AG, der Deutschen Lufthansa AG, der Bayer AG und der Linde AG sitzt, wäre dann wohl massiv „verbrannt“.

Der Spiegel schreibt:

In dem Gutachten heißt es unter anderem, Börsig habe direkt nach seinem Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat der Bank nach der Hauptversammlung 2006 wissen wollen, wer Bohndorf sei. Er habe Schmitt sinngemäß gefragt, „ob Investor-Relations über diese Dinge nicht besser Bescheid wissen sollte“. Börsig habe ihm durch seine Formulierung klar zu verstehen gegeben, „dass er ein Tätigwerden von Investor-Relations erwarte, sagte Schmitt den Cleary-Ermittlern.

Natürlich muss man über alles Bescheid wissen. Investor Relations muss schliesslich eine Akte über jeden Aktionär haben, man kann ja nie wissen.