Wenn Privatkopien in die falschen Hände geraten

Gesetzt den Fall, ich kopiere eine Musik-CD oder einen Film auf meine lokale Festplatte, so ist dieses legitim. Ich erstelle die sogenannte Privatkopie. Diese Privatkopie darf ich sogar weitergeben – wenn auch nur im engsten privaten Kreise. Wenn also ein guter Freund von mir heute die neue Broilers-CD erhalten hat und mir davon eine Kopie zukommen lässt, so ist das legitim. Auch wenn das GVU und Andere dies gern anders sehen würden.

In der Zeit wird über den aktuellen Fall in Sachen Kino.to berichtet und es gibt da einen Teil, den ich sehr interessant finde:

Ist es illegal, sich den Stream eines Filmes anzusehen? Nein, sagen jene, die auf diese Art illegale Kopien aktueller Filme im Netz sehen. Ja, sagt die Filmindustrie, die das als Schädigung ihrer Geschäfte betrachtet. Rechtlich geklärt ist die Frage nicht, auch wenn sie seit Jahren Juristen und vor allem Nutzer beschäftigt.

Sicher sollten sie (Anm.: Die Anschauer des Stream, die temporär die Datei im Hauptspeicher/Festplatte haben) sich deswegen aber nicht unbedingt fühlen. Zwar vertritt der Anwalt Christian Solmecke beim Nachrichtenportal Gulli die Rechtsauffassung, Streams anzuschauen sei nicht illegal. So muss es aber nicht bleiben.

Ich stelle jetzt mal doof eine These auf: Wenn es illegal ist, dass Oma Plüsch – unwissend – eine temporäre Kopie der Daten auf ihrem Rechner hält, wie sieht es dann aus, wenn Ermittler/Staatsanwälte oder andere Personen Kopien auf ihrem Rechnersystem bevorraten, die nicht unter den Passus „Privatkopie“ fallen? Wie ist – so rein hypothetisch – der Fall zu bewerten, wenn eine Person eine (oder mehrere) Mail(s) im Mail-Eingangsverzeichnis (oder auch im Ordner „Müll“) vorhält, die widerrechtlich kopierte Daten enthält?

Auch hier wurden die Daten „unwissentlich“ in Empfang genommen, ist dies in diesem Fall straffrei?

3 Gedanken zu „Wenn Privatkopien in die falschen Hände geraten

  1. Die Überschrift finde ich hier etwas irritierend. Ich dachte, es geht darum, daß jemandem die Platte mit seinen Privatkopien geklaut wird, oder der MP3-Player vielleicht. 😉

    IANAL, aber ich gehe davon aus, daß Ermittlungsbehörden hier einen anderen Status als Oma Plüsch haben. Genauso, wie die Polizei im Einsatz mit Blaulicht alle Geschwindigkeitsbeschränkungen und roten Ampeln ignorieren darf, darf und muß sie zum Zwecke der Ermittlung sicher auch inkriminiertes Material auf ihren Festplatten halten dürfen. Weder das Blaulicht noch zur Ermittlung notwendige Daten dürfen dabei natürlich für private Zwecke der Ermittler genutzt werden.

    Ob sie sich dran halten, ist dann wieder ein anderes Thema. Wenn da Dateien kopiert werden, fällt das weniger auf, als wenn ein Polizeibeamter zum Spaß mit dem Blaulicht herumdüst.

    Gruß, Frosch

  2. Da wird halt ein neues Gesetz gestrickt. Der Stream wird zum neuartigen Rundfunkübertragungsweg und GEZ und GEMA wird fällig. 😉
    Beim „unwissentlich” in Empfang genommen, gilt doch schon heute.
    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

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