Natürliche Immunität

Hach, eine Immunität kann etwas wunderbares sein. So zum Beispiel die politische Immunität , welche den Inhaber vor jedweder Strafverfolgung schützt. Aber auch die medizinische Immunität hat ihre Vorteile. Wikipedia beschreibt diese wie folgt:

Immunität ist die Unempfindlichkeit oder Unempfänglichkeit des Organismus gegenüber äußeren Angriffen. Fähigkeit des Organismus, bestimmte Krankheitserreger ohne pathologische Erscheinungen zu eliminieren.

Immunität kann verschiedene Ursachen haben, von denen wir hier ausschliesslich die sogenannte „spezifische Immunität“ betrachten wollen, welche auch als erworbene Immunität bezeichnet wird. Diese Art der Immunität kann nun durch unterschiedliche Auslöser aktiviert werden:

Sie wird hauptsächlich von der Mutter über die Plazenta bzw. durch die Muttermilch übertragen, durch Schutzimpfungen oder durch die Erkrankung selbst erworben. (Wikipedia)

Da das Thema „Mutter-Immunität“ eher schwer beeinflussbar ist, bleibt unser Augenmerk auf der zu erwerbenden Immunität durch Impfung oder durch Erkrankung. Und genau diese beiden Arten werden schon seit längerem heiss diskutiert.

Ich persönlich habe als Kind die meisten typischen Kinderkrankheiten durchgemacht:

  • Keuchhusten (Pertussis) (stakkatoartiger Husten)
  • Masern (fieberhafter Infekt der Luftwege mit typischem Hautausschlag)
  • Mumps (Ziegenpeter) (Schwellung der Ohrspeicheldrüse an der Wange)
  • Röteln (Hautrötung)
  • Windpocken (Feuchtblattern) (Bläschen auf der Haut)

In meiner persönlichen Sammlung fehlen (nicht wirklich) nur

  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Ringelröteln (Hautrötung in Gesicht oder an Händen und Füßen)

Das war alles kein Problem, ich habe es überlebt. Über geistige Spätschäden will ich hier explizit NICHT diskutieren 🙂

Heutzutage gibt es zwei Fraktionen: Die „Allesimpfer“ und die „Die Natur regelt es“ Anhänger. Als meine Kinder noch im Kindergartenalter waren, standen meine Frau und ich auch vor der Frage: Darf unser Kind zu einem potentiellen Anstecker spielen gehen, oder nicht. Unsere damalige Antwort war: JA! Denn besonders  Röteln-Partys waren von den weiblichen Spielkameraden gut besucht. War es doch die Möglichkeit dem Mädchen eine Immunität zu „schenken“, die während einer späteren Schwangerschaft erhebliche Komplikationen verhindert kann.

Man sollte Kinderkrankheiten nicht verharmlosen. ABER: Wenn ein Kind „bewusst“ der Ansteckungsgefahr ausgesetzt wird, ist der typische Erziehungsberechtigte schon gleichzeitig mit allen Sensoren bei seinem Kind um etwaige Erkrankungssymptome zu registrieren.Die Gefahr ist – meiner Einschätzung nach – ziemlich gering, dass etwaige Komplikationen auch schwerwiegende Folgen haben.

Ich persönlich differenziere ein wenig, was die WHO-Empfehlungen bezüglich des Impfens angeht. Denn die WHO muss mit ihren Empfehlungen  zwangsläufig auch Bereiche wie Zentralafrika oder die hintere Mongolei abdecken. Diese Empfehlungen direkt auf deutsche Großstädte zu übertragen halte ich persönlich für wenig sinnvoll.

Achja. Motiviert mich zu diesem Thema zu äussern hat mich ein diesbezüglicher Artikel im Spiegel:

Manche Eltern schicken ihre Kinder zur Abhärtung auf Masern-Partys – andere lassen ihnen gegen jede Kleinigkeit eine Spritze geben. Jetzt rebellieren die Allgemeinärzte: Sie wehren sich gegen Panikmache der Impfgegner und fragwürdige Kampagnen der Befürworter.

Und wie steht ihr zu dem Thema?

PS: Meine Töchter sind entsetzt, da ich eine weitere Art der Immunität besitze, die ich den psychologischen Immunitäten zurechnen würde: Ich bin immun gegen „liebgucken“ und „Wimpernklimpern“.  Damit erreicht frau gar nix bei mir – eher ist eine Gegenreaktion der Fall

Gedanken zum Thema Enteignung

Zu Thema Enteignung sagt Wikipedia:

Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, – auf Grund der Gesetze und gegen Entschädigung.

Ich möchte hier nicht – auch wenn es der eine oder andere Leser vielleicht vermuten mag – laut rufen:“Enteignet sie alle – hoch das Volkseigentum“. Der Gedanke hat natürlich einen gewissen Charme, aber unserer Politikern traue ich auch nicht weiter als ich sie werfen könnte. Quais eine Patt-Situation..

Warum schreien die Aktionäre und deren Verbände nach dem Verfassungsgericht, wenn nun der Staat sich selbst in die Lage versetzen möchte, Enteignungen durchzuführen? Die Antwort scheint einfach: Weil die Aktionäre sich der Hoffnung hingeben, dass der Staat genügend Geld in marode Unternehmen pumpt, dass die Aktien wieder in der Wrtigkeit überhalb von vollgeschriebenen Notizzetteln stehen. Jeder Euro, der in eine Aktiengesellschaft gepumt wird, erhöht den wert der Aktie.

Das darf man dabei nicht vergessen. Was die Aktionäre an dieser Stelle aber auch gern vergessen ist, dass jeder Euro, der in „ihr“ Unternehmen gesteckt wird ja bereits eine Enteignung hinter sich hat: Die Enteignung des Staates (Menge aller Steuerzahler) mit Gewinn für die Aktionäre. Vor ein paar Jahren hiess es noch „Privatisierung ist Enteignung“. Nur waren damals die Aktionäre ganz leise, denn genau SIE wollten ja an die Aktion ran.

Der FAZ entnehme ich:

Aktionärsschützer drohen mit einer Verfassungsklage gegen das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Banken- Enteignungsgesetz. Sollte der Staat Aktionäre der angeschlagenen Hypo Real Estate (HRE) auf Basis dieses Gesetzes enteignen, würde man dies durch eine Verfassungsbeschwerde auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen, sagte Geschäftsführer Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) am Mittwoch in NDR Info

und mir drängt sich die Frage auf, wo eigentlich der Bund der Steuerzahler war, als entschlossen wurde, die Milliarden in marode Firmen zu pumpen? Dieser Protest ist so durchsichtig, wie nur was. Denn Aktionären geht es nicht um das Allgemeinwohl, ihnen unterstelle ich an dieser Stelle ganz massive persönliche Gewinnerzielungsabsichten.

Solange Bankmanager weiterhin „leistungsgerecht“ entlohnt werden, Angestellte Bonuszahlungen bekommen und auch nach Staatshilfe rufende Unternehmen den Aktionären Dividenden auszahlen, kann ich für mich keine kapitale Anstrengung erkennen, dass die Unternehmen selbst ALLES tun um ihr Unternehmen zu retten. Die Ledersessel sind einfach zu bequem.

Aber ich hätte noch eine andere Idee, welche in der – nicht aktienfinanzierten – Privatwirtschaft durchaus gangbar ist: Das die monetären Inhaber Kapital nachschiessen. Jeder Aktionär mit einer Aktie im Papierwert von 100€ legt nochmal 50€ drauf um das Unternehmen (eigentlich eher sein Kapital) zu retten. Von den Arbeitnehmern verlangt man ja auch ein „Ja“ zur Kurzarbeit, oder man schickt sie gar zum Arbeitsamt.

Wir dürfen nicht vergessen, dass Aktiengeschäfte heute eher ein Lotteriespiel mit Gewinnen, die aus der Phantasie der Anleger resultieren sind, denn wirklich gedeckte Materialwerte. Und wenn ich mir ein marodes Haus als Wertanlage ausschwatzen lasse, muss ich auch die Restaurationskosten tragen, oder es eben mit Verlust abstossen.

Oder aber die Regierung sagt einfach: Weg mit Schaden – erhöht ALLE Steuern um den volkswirtschaftlichen Schaden abfedern zu können. Dann gibt es nur Verlierer: Auf der einen Seite die Arbeitslosen und auf der anderen Siete die Kapitalseigner, die zum einen mit den Aktien ihren Kamin anstecken können und vom Restkapital auch noch die Arbeitslosen versorgen müssen.

Scheiss Situation, so oder so.

Versteuert Mehdorn eigentlich den „geldwerten Vorteil“?

Jeder Angestellte, der einen Firmenwagen auch privat nutzt, jeder Geniesser von etwaigen „besonderen Leistungen“ der Firma kennt diesen Ausdruck: Geldwerter Vorteil.

Als Sachbezug bezeichnet man im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht solche Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht in Geld bestehen. Der Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, der den Arbeitnehmer bereichert und der als Entgelt für das Erbringen der Arbeitskraft gewährt wird. Die Sachbezüge können wiederkehrend als laufender Arbeitslohn oder einmalig aus besonderem Anlass gewährt werden.

Die werden allgemein auch als geldwerter Vorteil, Sachleistung, Naturalleistung oder zusätzliche Leistung bezeichnet.

beschreibt Wikipedia diesen Begriff.

Ich habe da mal eine Frage: Wenn der Chef der Deutschen Bahn AG (dieser Mehdorn) Resourcen der Bahn nutzt um eine Person zu ermitteln, die ihn (als Privatperson!) der Steuerhinterziehung bezichtigt, muss Herr Mehdorn dann die genutzten Resourcen (auch ein externes Unternehmen war ja wohl involviert..) bezahlen? Hat er eine Quittung für diese Zahlung? Oder hat er da einen geldwerten Vorteil erlangt, den er zu versteuern hat?

Und wenn der Herr Mehdorn, diesen geldwerten Vorteil NICHT versteuert hat, dann ist dies doch Steuerhinterziehung, oder? Ist die Finanzbehörde da eigentlich schon dran? Wird das geprüft?