Die Waffenlobby macht aktiv Politik

Gerade muss ich in der Welt unter der Überschrift  „Waffenrecht – Drastische Verschärfung fraglich“ folgende Meldung lesen:

Die Mehrheit der Länder habe das Verbot der Waffen ebenso abgelehnt wie eine Begrenzung der Anzahl der Waffen pro Träger, schreibt das Blatt. Offen blieb demnach die Sicherungspflicht von Schusswaffen mit biometrischen Vorrichtungen sowie eine Amnestie für Bürger, die ihre illegalen Waffen abgeben wollen.

Na, da kann man doch wunderbar ablesen woher der Wind weht, denn eine Einschränkung der Anzahl der Waffen oder gar ein Verbot von grosskalibrigen Waffen würde Umsatzeinbussen bei der Waffenproduzenten bedeuten. SOWAS geht ja GAR nicht. Mit der Sicherungspflicht oder gar der Biometriepflicht könnte man ja Geld verdienen, allerdings gilt es da vorab von der Waffenindustrie zu prüfen, ob die deutschen Hersteller in der Entwicklung von massentauglichen Biometriesystemen weiter sind als ausländische Hersteller. Man will ja schliesslich keinem Wettbewerbsnachteil haben.

Schade, dass Frau von der Leyen sich nicht mal dieses Themas annimmt, dann wären auch Blasrohre verboten und Erbsen würden als verfassungfeindlich eingestuft werden. Schliesslich sind es ja auch Kinder und Familien, die bei den Amokläufen mit Waffen aus dem Bestand von Sportschützenvereinen getötet und traumatisiert wurden.

Internetfahrtenbuch KANN vor bis zu 2 Jahren Haftstrafe schützen

Laut Heise-Ticker äussert sich Frau Zypries wie folgt zu dem Internet-Sperrgesetz:

Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, „in Echtzeit“ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der „Nutzer“ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren. (Hervorhebung von mir)

Ich stelle mi gerade vor, dass bei mir im Herbst des Jahres 2010 diverse Beamte in Zivil vor der Tür stehen und per Hausdurchsuchungsbefehl meine Wohnung (inklusive Keller und PKW- falls vorhanden) durchsuchen sowie meinen PC beschlagnahmen. Bei der Vernehmung erfahre ich, dass mir vorgeworfen wird, dass ich versucht haben soll am 03. August 2009 um 19:36:12 auf eine Webseite mit kinderpornografischem Inhalt zuzugreifen. Ob ich nach einem Jahr noch weiss, wie ich wann auf welchen Link gekommen bin? Werde ich nun gezwungen ein Internet-Fahrtenbuch zu führen?

Die Unschludsvermutung wird hier von der Justizministerin(!) ausgehebelt, denn bis jetzt musste mir der Ankläger nachweisen, dass ich mich schuldhaft verhalten habe. Ab sofort muss ich beweisen, dass ich unschuldig bin!

Wir sind alle Kriminelle!

Internetzensur und Zahlenspiele

In der FAZ darf der neue Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg sich zu einigen Fragen bezüglich des heute im Bundeskabinett vorgelegten Gesetzesentwurf zur Eindämmung der Kinderpornografie im Internet äussern. Dort wird er zitier:

Ich kann nicht ausschließen, dass technisch versierte „Pädokriminelle“ es weiterhin schaffen, Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet zu erlangen.

Manm MUSS davon ausgehen, dass alle direkt an KiPo interessierten Internetbenutzer weiterhin an – auf Webseiten zugänglichen – Inhalte herankommen. Denn man muss- im Gegensatz zur Meinung zu Gutenbergs – nicht technisch versiert sein. Allein diese Aussage zeigt, wie wenig sich der gegelte Bundeswirtschaftsminister wirklich mit der Thematik beschäftigt hat.

Die Erfahrungen in Norwegen und Schweden zeigen aber, dass das Stoppschildverfahren Tausende davon abhält, sich durch den Konsum kinderpornographischer Inhalte indirekt an der Schändung des Kindes zu beteiligen.

Ja, wenn „tausende“ in Norwegen und Schweden vom Zugriff abgehalten werden, warum äussert sich dann der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström:“ „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, erklärte er gegenüber dem Focus“ (Quelle c’t). Wohlgemerkt Webpornografie. Der Konsum ist traurig, aber ist nicht die Produktion der Moment an dem die Kinder am massivsten leiden? An dem das jahrelange Leiden beginnt?

Allein in Schweden werden jährlich 50.000 Zugriffe verhindert. In Deutschland gehen wir davon aus, dass wir 300.000 bis 450.000 Zugriffe verhindern können.

Wenn solche wahnsinnszugriffszahlen verhindert werden, dennoch die Pädophilen weiterhin direkt auf die Schmuddelserver zugreifen, wie hoch ist dann die Zahl der Zugriffe, die tatsächlich noch den Server erreichen und beantwortet werden? Sind es 20.000.00? Oder „nur“ 5.000?

Einige weitere Kiesel in der Wüsete der Ahnungslosigkeit und der (bewussten?) Fehleinschätzung (oder gar Lüge?) unserer Politiker