Statistiken zur Berliner Polizei – ist Anonymität zielorientiert?

(Auch) Die Frankfurter Rundschau berichtet über die Gewalttat einzelner Polizisten und betrachtet ein wenig die Hintergründe:

Gegen Berliner Polizisten kam es in den vergangenen Jahren häufig zu Ermittlungen wegen Vorwurfs der Körperverletzung im Amt. Im Jahr 2008 waren von insgesamt rund 1500 Strafermittlungsverfahren gegen Polizisten, 636 Ermittlungen wegen Körperverletzung. In 615 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, sechs beschuldigte Beamte wurden freigesprochen, verurteilt wurde nicht einer. 2007 gab es eine Verurteilung. Die Zahlen sind seit Jahren ähnlich.

Es reicht, wenn der Korpsgeist innerhalb der Einheit die teilnehmenden Polizisten schweigen lässt „Ich habe nichts gesehen“ und die Verfahren werden eingestellt. Die Gewerkschaft der Polizei wehrt sich gegen eindeutige Identifikationsnummern für Polizisten:

„Es gibt genug Beispiele, dass die Familien der Polizisten bedroht wurden, wenn die Namen der Beamten bekannt geworden waren“, sagte Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender GdP, der FR.

Dabei wird vernachlässigt, dass diese Identifikationsnummer erstmal keinen weiteren Wert als z.B. ein KFZ-Kennzeichen besitzt. Der Eigentümer ist nicht ersichtlich, KANN aber in einer Datenbank recherchiert werden.

Die sichtbar auf der Einsatzuniform angebrachte ID könnte dazu führen, dass die einzelnen Polizeibeamten, die Straftaten begehen, eindeutig identifiziert werden und vor allem könnte allein das Bewusstsein dieser Identifikationsmöglichkeit dazu führen, dass diese Polizisten etwas überlegter handeln. Denn das Video lässt den Verdacht zu, dass der Beamte brutal wurde, um eben einer Identifikation wegen eines Fehlverhaltens zu entgehen. Könnten Zeugen nun „anonym“ – ohne nach der Dienstnummer zu fragen und dadurch selbst identifizierbar zu sein – Beamte eindeutig benennen, würde es für mehr Transparenz und Selbstdisziplin seitens der Polizeikräfte sorgen. Dies widerum könnte zu mehr Freiheit für alle führen.

Das Unrecht am eigenen Bild

Es wird immer trauriger, was die Rechte an eigenen Bilder angeht.

Man möchte doch meinen, dass ein Vater – der seinen Sohn beim Fussballspielen filmt – dieses Video bei Youtube einstellen darf. Oder dass der TUS Harteheide-Süd keine Probleme haben sollte, das erste gewonnene Fussballmatch seit 5 Jahren bei Youtube als Beweis des Schmachendes einzustellen.

Tja, weit gefehlt:

„Die Film- und Vermarktungsrechte aller Ligen liegen allein bei dem Hessischen Fußball-Verband“, heißt es in dem heise online vorliegenden Schreiben des Justiziars weiter. „Wir haben Ihnen keine Erlaubnis zur Ausstrahlung der Bilder gegeben und bitten dies folglich zu respektieren.“ Die Löschung der Videos möge daher „zeitnah“ erfolgen. (Quelle Heise)

Damit bringen sich die Fußballverbände in die Situation, dass Sie allein entscheiden wer was veröffentlichen darf. Und eben auch, was überhaupt veröffentlicht wird.

Piratenpartei – übernehmen Sie! Es ist Zeit zum Ändern!