Die Bundesanwaltschaft darf nicht wissen, was der Verfassungsschutz treibt

Zumindest muss man eine Passage aus dem Spiegel so deuten:

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im Oktober 2007 einen Antrag auf Freigabe dieser Akten gestellt. Anlass war damals das im April 2007 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski. Es bestand der Verdacht, dass er der Todesschütze beim Buback-Attentat war.

Das Bundesinnenministerium hatte dann im Januar 2008 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Akten nicht an die Bundesanwaltschaft herausgeben darf. Eine solche „Sperrerklärung“ sei möglich, wenn das Bekanntwerden der Unterlagen „dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde“.

Akten des Bundesamtes für Verfassungschutz, die einen konkreten Fall betreffen, können der bearbeitenden Bundesanwaltschaft nicht zur Verfügung gestellt werden, um Nachteile für das Wohl des Bundes abzuwenden? WTF?

Das diese Machtspinne aus Innenminister/ium, Verfassungsschutz und BKA die Bürger überwachen MUSS liegt auf der Hand. Denn wer soviel Dreck am Stecken zu haben scheint, wie diese Behörden, der muss zwangsläufig auch dem Bürger unterstellen genauso unrechtsmässig zu agieren.

Man muss nur genau zuhören, dann erkennt man die Lügen Schäubles

Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, wurde die Leichathletik-WM in Berlin von massiven vorab-Kontrollen (in welche auch das BKA involviert war)  der Journalisten begleitet. Die Akkreditierung war so aufwendig und detailiert, dass die TAZ Abstand davon nahm, mit eigenen Journalisten von dieser WM aus Deutschland zu berichten.

Diese ganze Geschichte hatte ein parlamentarisches Nachspiel, denn der Grünen Abgeordneten Ströbele stellte eine parlamentarische Anfrage, ob das Innenministerium an den Vorgaben mitgewirkt hat. Eine andere Anfrage wurde von den Linken platziert. Die Antworten wurden wahrscheinlich von unterschiedlicher Mitarbeiter erstellt, ohne dass jemand die beiden Papiere nochmal als ganzes Korrektur gelesen hat.

Die folgenden Passagen entnahm ich der TAZ:

„Die Entscheidung traf der BOC in eigener Verantwortung nach den Vorgaben des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF“, heißt es nun in der Antwort an Ströbele. Der Bund sei in keinem der Entscheidungsorgane vertreten gewesen.

Dazu kann und sollte man feststellen, dass das BKA keine Abteilung „des Bundes“ ist. Es ist zwar dem Innenministerium unterstellt, aber kein Betsandteil der Regierung. Dench suggeriert diese Aussage, da keine staatliche Stelle Einfluss auf die scharfen Vorgaben bei der Akkredetierung nahm.

Eine einer ähnlich lautende Anfrage der Linkspartei-Bundestagsabgeordneten Petra Pau wurde wie folgt beantwortet:

Auf die Frage der Linkspartei-Politikerin, ob es auch bei künftigen Sportgroßveranstaltungen mit solch aufwändigen Kontrollen zu rechnen ist, antwortete Schäubles Behörde, dass die Sicherheitsmaßnahmen „lageangepasst“ festgelegt würden. Eine Prognose für künftige Sportveranstaltungen sei daher nicht möglich.

Wenn die Innenbehörde wie oben antwortet, so kann man diesem Satz explizit entnehmen, dass der Innenminister (und die ihm unterstellten Institutionen) sehr wohl Einfluss auf Sportveranstaltungen nehmen. Denn ein Abgleich von Daten mit BKA/Verfassungsschutz ist mit Sicherheit eine Massnahme einerdefinierten Sicherheitslage und nicht der Normalzustand. Auch das Detail, dass sicher nicht jeder Bundesbüger/Verband „mal eben“ Daten mit dem BKA oder dem Verfassungsschutz abgleichen kann, deutet deutlich darauf hin, dass hier mal wieder massiv belogen wird. Nicht nur die Presse, sondern auch Mitglieder des Bundesparlamentes.

ABWÄHLEN! Und Schäuble soll den Berufswunsch von Franz-Josef Strauss nacheifern: Ananas in Alaska züchten.

38 Jahre in Deutschland überwacht – so alt muss man erstmal werden

Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Mitherausgeber des mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichneten Grundrechte-Reports, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Jury-Mitglied bei den Big Brother Awards.

Kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag dieser Woche teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz nun überraschend mit, dass die Beobachtung „nach aktuell erfolgter Prüfung“ eingestellt worden sei. Laut Gössners Anwalt Udo Kauß konnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher nicht plausibel darlegen „weshalb die geheimdienstliche Beobachtung […] über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll“.

Schreibt der Heise-Ticker. DAS muss ich erstmal verarbeiten. 38 Jahre unter Observation leben. NULL Privatleben. Jedes Nasenpopeln oder „am Sack kratzen“ geschieht unter Überwachung. Und wir sind ein Staat in dem Menschen frei leben können? 38 Jahre!