Eine Expertengruppe des Arbeitsministeriums plant Kürzungen beim Wohnungsanspruch und Einsparungen bei Behinderten.
beginnt der Artikel den ich vorhin beim Aufwachkaffee in der Welt las. „Expertengruppe“ ist ein tolles Wort, da weiss man gleich: JETZT kommt es dicke, denn Experten bedeutet heute in der Politik meist „die haben keine Ahnung“. Und so listet der Artikel denn auch auf, was diese „Experten“ so vor haben:
So könnte der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf nur noch 25 Quadratmeter beschränkt werden. Derzeit gilt demnach ein Richtwert von 45 Quadratmetern.
Jau, das ist dann eine Ein-Zimmer-Wohnung. Ob es davon in Deutschland überhaupt genügend gibt, wage ich mal zu bezweifeln. In einem Umkreis von 20 Kilometern um meinen Wohnort (Großstadt) meldet Immonet mal gerade 17 freie Wohnungen mit weniger als 25m². Bei einer Suche nach Wohnungen bis zu 45m² gibt es 237 Treffer. Den Umzug in eine kleinere Wohnung (inkl. Courtage?) wird dann sicher auch die Arge finanzieren, oder? Sollte dann der „Jung-Hartz-IVer“ wieder Arbeit finden und somit aus diesem Wohnklo ausziehen wollen – vielleicht in seine alte Wohnung zurück? – zahlt die Arge dann auch diese Kosten? So nach dem Motto: Verursacherprinzip?
Ja, das sind Experten, die haben auch belastbare Forderungen definiert – alles ohne Probleme durchführbar. Aber es geht weiter:
Behinderte könnten etwa nicht mehr kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen, und der Zugang zu Behindertenwerkstätten könnte für alle beschränkt werden, die einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.
ob die „Experten“ das auch mal mit Herrn Schäuble besprochen haben? Man tut sich leicht über Sehende zu urteilen, wenn man so blind ist wie diese Experten.
Was von den über 200 anderen Ideen umgesetzt werde, sei offen – neben dem Arbeitsministerium müssten auch noch andere Fachressorts die Vorschläge prüfen.
Wenn die restlichen Vorschläge genau so schwachsinnig sind wie diejenigen die in der Welt genannt wurden, würde ich diesen Experten eine fristlose Kündigung auf den Tisch legen. Grund: Arbeitsverweigerung.
PS: Der ursprüngliche Artikel stammt aus der FTD